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Eigentümer für Brandschutzausstattung ihrer Gebäude verantwortlich

In der Neunkircher Innenstadt

Der Stromausfall in Folge des Hochwassers in der Neunkircher Innenstadt kann auch Auswirkungen auf Brandschutzanlagen in Gebäuden haben.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer für die Funktionalität der technischen Brandschutzausstattung ihrer Gebäude verantwortlich sind.

Bei Ausfall der technischen Brandschutzausstattung über einen längeren Zeitraum als einen Tag, ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zu informieren, um gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen mit dem Eigentümer abstimmen zu können. Untere Bauaufsichtsbehörde, Tel. (06821) 202-521. © Kreisstadt Neunkirchen

 

Jacob, Anna
24. Mai 2024