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Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes"

Bei der Sparkasse Neunkirchen

Teile der Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ sind bis zum 7. Juni 2024 in der Hauptfiliale der Sparkasse Neunkirchen, Hammergraben 5, zu sehen. 

Sie wurde vom Helene Weber Kolleg konzipiert. Sie zeigt die Lebensbilder von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel und ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen Benachteiligung von Frauen insbesondere in der Ehe und Familie.

Im Grundgesetz Artikel 3, Abs. 2, wurde vor 75 Jahren der Grundstein „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" gelegt. Für die damalige Zeit war das eine kleine Sensation. Ein männerdominiertes Ehe- und Familienverständnis prägte damals die Gesellschaft. Ohne das Engagement von vier Frauen im parlamentarischen Rat – den „Müttern des GG" – und vielen anderen Frauen in der Öffentlichkeit wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.

Der Mann war zur damaligen Zeit in der Regel Alleinernährer der Familie und hatte in allen Ehe- und Familienangelegenheiten das Letztentscheidungsrecht. Zunächst war die Formulierung in Artikel 3, Abs. 2 GG ein „zahnloser Tiger", weil noch viele geltende Gesetze im BGB der nun verfassungsrechtlich verankerten Gleichberechtigung von Männern und Frauen widersprachen. Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz beschlossen, 1958 trat dieses Gesetz in Kraft. Durch die ersatzlose Streichung des Gehorsamsparagraphen im BGB begann für die Frau, wenn auch in kleinen Schritten, ein selbstbestimmtes Leben. Sie durfte ihr Vermögen selbst verwalten (seit 1962) oder einer eigenständigen Arbeit nachgehen (seit 1977), jedoch musste dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar sein. Diese Diskriminierungen sind für jüngere Frauen in der heutigen Zeit unvorstellbar, jedoch erfahren Frauen auch heute noch viele strukturelle Benachteiligungen. Sie erbringen immer noch den größten Anteil an unbezahlter Sorgearbeit für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen und verdienen im Durchschnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen, um nur 2 Aspekte zu nennen. Was die Betreuungssituation angeht, zeigt sich mittlerweile ein Umdenken. Immer mehr Väter möchten sich verstärkt in die Sorgearbeit einbringen. Diese Entwicklung ist auch auf das Elterngeld- und Elternzeitgesetz zurückzuführen.

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin": Mit diesem Satz wurde Artikel 3, Abs. 2, 1994 ergänzt, damit wurde unter anderem die Arbeitsgrundlage der Gleichstellungsbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung geschaffen.

 

Die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen und Mädchen und deshalb sollte auch die Macht gleich verteilt sein. Der Anteil von Frauen in den Stadt- und Gemeinderäten im Landkreis Neunkirchen liegt zwischen 19 Prozent und 36 Prozent, im Bundestag sind 35,8 Prozent Frauen vertreten und in den Landesparlamenten zwischen 25,1 und 43,9 Prozent. Gleichberechtigung kann nur gelingen, wenn Frauen und Männer ihre Sichtweisen zu gleichen Teilen einbringen. Engagement von Frauen in politischen Gremien und die Ausübung ihres Wahlrechts tragen maßgeblich zu einer funktionierenden Demokratie bei. © Kreisstadt Neunkirchen

Jacob, Anna
27. Mai 2024