Image
Image
Display Image
array(2) { [0]=> array(3) { ["image"]=> object(Cms\Media)#51 (2) { ["cache":protected]=> array(0) { } ["id":protected]=> int(121079) } ["title"]=> string(90) "Staatssekretär Torsten Lang übergab Bürgermeisterin Lisa Hensler den Zuwendungsbescheid" ["copyright"]=> string(15) "MIBS/F. Färber" } [1]=> array(3) { ["image"]=> object(Cms\Media)#53 (2) { ["cache":protected]=> array(0) { } ["id":protected]=> int(121080) } ["title"]=> string(154) "Freudige Gesichter beim Übergabetermin der Zuwendungsbescheide (v.l. Lisa Hensler, Torsten Lang, Sören Meng, Andreas Feld, Holger Schäfer, Markus Fuchs" ["copyright"]=> string(15) "MIBS/F. Färber" } }

Pfingsthochwasser

195.266 Euro für die Kreisstadt Neunkirchen

Bürgermeisterin Lisa Hensler hat am Mittwoch, 25. September, eine Bedarfszuweisung in Höhe von 195.266 Euro von Staatssekretär Torsten Lang entgegengenommen.

Die Kreisstadt Neunkirchen erhält das Geld, um die Schäden an kommunaler Infrastruktur zu beseitigen, die das Hochwasser an Pfingsten angerichtet hat. Bei dem Termin im Landratsamt haben die betroffenen Kommunen im Landkreis Neunkirchen ihre jeweiligen Bedarfszuweisungen erhalten. 

„Ich danke der Landesregierung für die schnelle Hilfe. Auch in Neunkirchen wurden Teile der öffentlichen Infrastruktur durch das Hochwasser zerstört, etwa der Fröbelkindergarten in Wiebelskirchen. Insgesamt gehen wir von einem Schaden von rund 1,66 Millionen Euro bei der Stadt Neunkirchen aus“, sagte Bürgermeisterin Hensler.

Das Innenministerium hatte bereits in der vergangenen Woche vermeldet, dass das Pfingsthochwasser Schäden an kommunaler Infrastruktur im Saarland in Höhe von über 42,35 Millionen Euro verursacht hat. Zur Schadensregulierung für die Kommunen hat die Landesregierung im Nachtragshaushalt 33 Millionen Euro bereitgestellt, sowie insgesamt 10 Millionen Euro Bedarfszuweisungen als Soforthilfe.

Von diesen 10 Millionen Euro Soforthilfen sind 5 Millionen Euro für das Jahr 2024 vorgesehen. Diese werden in erster Linie zur schnellen Instandsetzung von Infrastruktur- und Gebäudeschäden betroffener Kommunen verwendet. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Teilzahlung von 5 Millionen Euro an Soforthilfen aus Bedarfszuweisungen für die Kommunen vorgesehen. © Stadt NK

Schenk, Silvia
21. Okt 2024