Patientensicherheit stärken
Demenzbeauftragte in Krankenhäuser werden Pflicht
In saarländischen Krankenhäusern müssen künftig verbindlich Demenzbeauftragte eingesetzt werden. Die entsprechende Verordnung für mehr Patientensicherheit tritt am heutigen 27.09.2024 in Kraft. Sie beinhaltet darüber hinaus die verpflichtende Erstellung von Schutzkonzepten. Das Saarland ist erst das zweite Bundesland, das diesen wichtigen Schritt für mehr Sensibilität durch Demenzbeauftragte und Schutzkonzepte geht.
„Fast jeder zehnte Mensch über 65 im Saarland ist an einer Demenz erkrankt – über 22.850 Saarländerinnen und Saarländer. Eine Demenzerkrankung geht häufig mit besonderen Herausforderungen einher, die sich bei Krankenhausaufenthalten zuspitzen können. Das belastet sowohl Betroffene und Angehörige als auch das Krankenhauspersonal. Die neuen Demenzbeauftragten werden in den saarländischen Krankenhäusern für mehr Demenzsensibilität sorgen, indem beispielsweise Klinikabläufe an den spezifischen Bedarf angepasst werden. Daneben werden sie wichtige Ansprechpersonen, aber auch Multiplikatoren sein,“ betonte Sozial- und Gesundheitsminister Jung im Rahmen der Kick-Off-Veranstaltung zur Einführung der Demenzbeauftragten für Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser. Damit wird u.a. dem Anliegen des Landtagsbeschlusses von Oktober 2023 Rechnung getragen.
Die Frist zur Einführung der Demenzbeauftragten beträgt ein Jahr. Um für die neue Aufgabe eine einheitliche, fachliche Grundlage zu schaffen, wurde gemeinsam mit verschiedenen Experten ein Fortbildungskonzept mit zehn Einheiten erarbeitet – Start ist im Dezember. Das Gesundheitsministerium übernimmt hier die anfallenden Schulungskosten in Höhe von 875 Euro pro Person. Jung weiter: „Die Berufung eines oder einer Demenzbeauftragten zeigt, dass der Krankenhausträger sich verantwortlich fühlt und dem demographischen Wandel mit seinen zunehmenden Herausforderungen einer überalterten Gesellschaft Rechnung trägt. Für dieses Engagement möchte ich mich vorab bereits herzlich bedanken.“
Neben der verpflichtenden Einführung von Demenzbeauftragten sieht die Verordnung außerdem die Erstellung, Etablierung und Weiterentwicklung von hausindividuellen Schutzkonzepten vor. Im Fokus dieser Rechtsverordnung stehen hier Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, wie Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Demenz oder sonstigen kognitiven Einschränkungen und Hochbetagte. Die Schutzkonzepte sind der Krankenhausaufsicht nach einer Erarbeitungszeit von drei Jahren vorzulegen. Notwendige Fortbildungen für die Beschäftigten haben grundsätzlich nach Bedarf, aber mindestens alle drei Jahre zu erfolgen. Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Baustein zur Weiterentwicklung der saarländischen Demenzstrategie.
Die gesamte Verordnung entstand unter Mithilfe eines Expertengremiums von Fachpraktikerinnen und –praktikern und der saarländischen Krankenhausgesellschaft. © Ministerium für Arbeit,Soziales, Frauen und Gesundheit