Kein Befahren der Friedhöfe
Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag
An Allerheiligen, 1. November, am Volkstrauertag, 17. November, und am Totensonntag, 24. November, ist das Befahren der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen nicht gestattet.
Die Schrankenanlage des Zentralfriedhofes in Furpach und des Friedhofes Wiebelskirchen bleiben daher an diesen Tagen verschlossen.
Die Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Neunkirchen weist außerdem darauf hin, dass die Friedhöfe bis einschließlich 31. März 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind. © Stadt NK
Schenk, Silvia
30. Okt 2024