Page 16 - Ausgabe 115 / März 2022
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Mehr Raum und Sicherheit für Radfahrer
In Kirkel Limbach wurde eine Fahrradzone eingerichtet
ist erlaubt
• Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h
• Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der KFZ- Verkehr die Geschwindigkeit verrin- gern
Es gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Ausnahme: Wer aus einem verkehrsberuhig- ten Bereich in die Fahrradzone einfährt ist wartepflichtig
Die „Verkehrsberuhigten Bereiche“ bleiben erhalten.
• Alle Parkplätze und Halteverbotsregelun- gen bleiben unverändert.
• Gehwege sind weiterhin den Fußgängern und Rad fahrenden Kindern bis 10 Jahren vorbehalten.
• Sämtlicher KFZ Verkehr darf weiterhin durch die Fahrradzone fahren.
Um Ihnen diese neue Möglichkeit der För- derung des Radverkehrs in der Gemeinde näherzubringen, hat die Gemeinde Kirkel einen Flyer aufgelegt, in dem Sie sich über
Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden
die dort geltenden Verkehrsregeln, die Aus- dehnung und über die zu erwartenden po- sitiven Effekte für die Anwohner und den Radverkehr informieren können.
Die neu eingerichtete Fahrradzone er- streckt sich in West Ost Richtung von der Straße „Zum Schwimmbad“ bis zur L 222. In Nord Süd Richtung ver- läuft die Grenze der Fahrradzone von der „Hauptstraße“ bis zur Bahnlinie. Gefördert wurde die Einrichtung der Fahrradzone zu 90% durch das Son- derförderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes. Der Förderantrag wurde über das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr gestellt. Am 04. Februar nun wurde die Fahrradzone in Kirkel Limbach akti- viert.
Die Geschichte der Fahrradzone begann am 01. März 2021 mit einem Beschluss des Ortsrates Kirkel Limbach, in dem dieser die Verwaltung beauftragte, eine Fahrradzone einzurichten und Förderanträge für deren Fi- nanzierung zu stellen, mit der Absicht die Sicherheit für Radfahrer in der Gemeinde Kirkel zu verbessern.
Hintergrund:
Es gibt viele Möglichkeiten, die Gemeinde Kirkel mit dem Fahrrad von West nach Ost zu durchfahren. Eine Route führt entlang der Kaiserstraße über die Ein- und Ausfahrt zur A8 und über die Windschnorr. Allerdings
Die neu eingerichtete Fahrradzone erstreckt sich in West Ost Richtung von der Straße „Zum Schwimmbad“ bis zur L 222
gibt es auf dieser Strecke eine erhöhte Un- fallgefahr für Fahrradfahrer. Die sicherere Va- riante führt über den Saar- Nahe-Höhenrad- weg / Adebar-Tour. Die neue Fahrradzone soll die sichere Weiterfahrt durch Limbach gewährleisten. Außerdem liegen im Bereich der Fahrradzone viele soziale Einrichtungen: Schwimmbad, Sportplatz, Kindergarten, Dorfhalle, Schulen und ein Spielplatz. Viele Familien mit Kindern frequentieren diesen Teil von Limbach täglich. Oft werden die Kinder mit dem Auto gebracht! Dies ist nicht nur gefährlich für die Kinder und ihre Eltern,
die mit dem Rad unterwegs sind, sondern auch schädlich für unsere Umwelt und ver- ursacht dazu noch Lärm und Gestank für
Kennzeichen verweisen auf die Zone für Fahrradfahrer
die Anwohner. Bürgermeister Frank John be- grüßt die Einrichtung einer Fahrradzone und erhofft sich mehr Sicherheit, weniger Lärm und Gestank und schlussendlich mehr Rad- fahrer in der Gemeinde Kirkel und dadurch einen verbesserten Klimaschutz. Frank John weiter: „Eine veränderte Mobilität nutze uns allen. Lassen Sie uns Anfangen!“ Verkehrs- ministerin Anke Rehlinger ergänzt: „Alltags- radverkehr findet hauptsächlich innerorts
Hier haben Fahrradfahrer Vorrang
statt. Die Gemeinde Kirkel geht mit der Ein- richtung einer Fahrradzone einen wichtigen Schritt, die Mobilitätswende zu stärken. Das fördert nicht nur die Gesundheit und den Umweltschutz, sondern vor allem auch die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer
Den Flyer finden Sie in den Geschäf- ten vor Ort. Ansprechpartner ist Armin Jung Fahrradbeauftragter der Ge- meinde Kirkel unter der E-Mail a.jung@kirkel.de.
Text und Fotos: Armin Jung
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Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h
im Straßenverkehr.“ In der Fahrradzone sind motorisierte Verkehrsteilnehmer nur zu Gast und es gelten folgende Verkehrsregeln:
• Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
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