Der Rechtsexperte informiert
Eine Patientenverfügung ist immer nur so gut, wie sie später auch von dem Arzt bzw. dem Krankenhauspersonal angewendet wird. Die besten Formulierungen in einer Patientenverfügung nutzen nichts, wenn eine praktische Anwendung scheitert.
Immer mehr Menschen wollen in guten Tagen, also wenn sie noch gesund sind, ihre ärztliche Behandlung „am Ende des Lebens“ selbstbestimmt und eigenverantwortlich regeln.Die Patientenverfügung ist nunmehr auch gesetzlich geregelt In Deutschland ist die sog. „Aktive Sterbehilfe“ – im Gegensatz zu den Benelux-Ländern Holland, Belgien, Luxembourg und der Schweiz – gesetzlich untersagt. Unter „aktiver Sterbehilfe“ versteht man die Beendigung des Lebens durch das Reichen eines Trinkbechers mit einem Mittel. Möglich ist auch die Verabreichung einer Giftspritze. Es ist aber immer noch nicht allgemein bekannt, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt, durch „passive Sterbehilfe“ dem Patienten unnötig lange Schmerzen zu ersparen. Es gibt konkrete Möglic
Immer mehr Menschen wollen in guten Tagen, also wenn sie noch gesund sind, ihre ärztliche Behandlung „am Ende des Lebens“ selbstbestimmt und eigenverantwortlich regeln.Die Patientenverfügung ist nunmehr auch gesetzlich geregelt In Deutschland ist die sog. „Aktive Sterbehilfe“ – im Gegensatz zu den Benelux-Ländern Holland, Belgien, Luxembourg und der Schweiz – gesetzlich untersagt. Unter „aktiver Sterbehilfe“ versteht man die Beendigung des Lebens durch das Reichen eines Trinkbechers mit einem Mittel. Möglich ist auch die Verabreichung einer Giftspritze. Es ist aber immer noch nicht allgemein bekannt, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt, durch „passive Sterbehilfe“ dem Patienten unnötig lange Schmerzen zu ersparen. Es gibt konkrete Möglic