Verteilung gestartet
Bezahlkarte für Geflüchtete
Die saarländische Landesregierung hat gemeinsam mit den Landkreisen, dem Regionalverband und dem Landkreistag die Details für eine einheitliche Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete im gesamten Saarland festgelegt.
Am 23. Juni hat nun die Ausgabe an Geflüchtete in der Landesaufnahmestelle begonnen, in den Kommunen soll sie dann zeitnah folgen. Die Bezahlkarte wird mit der Funktion einer sogenannten ‚Whitelist‘ versehen. Zu diesem Zweck erstellt das Land eine übergeordnete einmalige Liste mit Zahlungsempfängern für das gesamte Saarland, z.B. ÖPNV, Kommunikationsanbieter und Energieversorger. Die kommunalen Leistungsbehörden können diese dann jeweils eigenständig ergänzen. In der Landesaufnahmestelle erfolgt schon heute keine komplette Barauszahlung. So werden z.B. Lebensmittel, Hygieneartikel oder Bekleidung dort als Sachleistungen zentral bereitgestellt und auf den Regelsatz angerechnet, sodass nur ein „Taschengeld“ in bar ausgezahlt wird. Dieser Anteil wird zukünftig auf der Bezahlkarte gespeichert sein. In den Landkreisen und dem Regionalverband soll der gesamte Regelbedarf über die Bezahlkarte ausgezahlt werden. Einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz folgend, wird die maximale Bargeldabhebung auf 50 Euro pro Person und Monat begrenzt. Auslandsüberweisungen sowie Überweisungen an z.B. an Familienangehörige sind jedoch nicht möglich. Die Bezahlkarte ist so sozialverträglich wie möglich, dämmt aber Missbrauch ein. Alle Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen die Karte erhalten. Ausgenommen sind lediglich ukrainische Flüchtlinge, da sie nach kurzer Zeit bereits unter die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) fallen. So wird unverhältnismäßig hoher Aufwand vermieden.
Insgesamt werden 5.250 Karten verteilt, 2.000 davon in der Landesaufnahmestelle. © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport