Praxisgründungen im ländlichen Raum
Saarland stärkt medizinische Versorgung im ländlichen Raum durch höhere Förderungen
Die Richtlinie zum Förderprogramm für Praxisgründungen im ländlichen Raum wurde aktualisiert. Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Niederlassung im ländlichen Raum entscheiden, können eine Förderung beantragen. Die Maximalhöhe der Förderung hat sich um 50% erhöht.
„Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind durch den demografischen Wandel im Saarland bereits weggefallen oder werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Der Verlust eben dieser Arztpraxen ist besonders im ländlichen Raum spürbar. Wir möchten die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte zu einer Niederlassung im ländlichen Raum animieren, um diese Lücke zu schließen. Mit dem Landärzte-Förderprogramm werden gezielte Impulse gesetzt, um die haus- und fachärztliche sowie zahnärztliche Versorgung in ländlichen Regionen langfristig zu sichern und zu stärken. Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürgern auch künftig auf eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau zurückgreifen können – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Alter,“ so Gesundheitsminister Magnus Jung.
Höhere finanzielle Anreize für Praxisgründungen im ländlichen Raum
Für Praxisgründungen oder -übernahmen in unterversorgten Gebieten wurden die Förderbeträge mit der neuen Richtlinie auf bis zu 30.000 Euro erhöht. Auch die Bildung von Filialen oder der Einstieg in bestehende Praxen wird unterstützt. Voraussetzung ist eine Zulassung für die Tätigkeit im Fördergebiet, die Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten und den Betrieb einer Praxis für mindestens fünf Jahre. Ziel ist es, gerade in Regionen mit hohem Versorgungsbedarf neue Anreize für eine Tätigkeit vor Ort zu schaffen.
„Mit der überarbeiteten Richtlinie senden wir ein starkes Signal an Ärztinnen und Ärzte, dass sie in unseren ländlichen Gemeinden gebraucht und willkommen sind. Wir machen den Schritt in die eigene Praxis attraktiver und verringern finanzielle Hürden,“ so Jung abschließend.
Bereits heute zeigt die Bedarfsplanung, dass zahlreiche Planungsbereiche im Saarland von einer ärztlichen Unterversorgung bedroht sind – insbesondere im hausärztlichen Bereich. Auch mit der Landarztquote für Medizinstudierende wird diesem Problem perspektivisch entgegengewirkt. Die Förderrichtlinie ergänzt außerdem die bestehenden Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die aktualisierte Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027. Die Anträge sind über das Landesamt für Soziales zu stellen. Weitere Informationen sowie die benötigten Formulare stehen online zur Verfügung: https://www.saarland.de/las/DE/themen/landarztprogramme/foerderung © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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