Image
Image
Display Image
array(0) { }

Soziale Wohnraumförderung

Landesregierung setzt weiteren Meilenstein

Ab sofort finanzielle Unterstützung auch für Bereitstellung von bestehenden Wohnungen an die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung zu Mietpreisen unterhalb des Marktniveaus

Damit wird das Portfolio der sozialen Wohnraumförderung, in dem bereits die finanzielle Unterstützung für den Neubau, Ersterwerb, Umbau und die Modernisierung von Wohnungen geregelt ist, maßgeblich erweitert.

Die neue Förderung wird für die Bereitstellung von Wohnungen, die bisher noch nicht zu den Konditionen der sozialen Wohnraumförderung vermietet wurden oder deren Vermietung nach den genannten Konditionen ausläuft, gewährt. Der Käufer erhält dafür einen Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 1,50 pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche und Monat für den Zeitraum der Zweckbindung. Zur Finanzierung des Förderprogramms stehen rund 10,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die zukünftige Vermietung gelten die Voraussetzungen nach der sozialen Wohnraumförderung hinsichtlich Höchstmiete (Miete unterhalb des Marktniveaus), Belegungsbindung (Wohnberechtigungsschein muss vorliegen) und Wohnungsgrößen. Dabei sind grundsätzlich Wohnungen für

1-Personen-Haushalte mit einer Wohnfläche bis zu 50 m²
2-Personen-Haushalte mit einer Wohnfläche bis zu 65 m²
3-Personen-Haushalte mit einer Wohnfläche bis zu 80 m²
und für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 15 m² mehr förderfähig. Die Belegungsbindung beträgt 10 Jahre. Ein Antrag soll mindestens vier Wohnungen umfassen, die allerdings nicht im gleichen Gebäude sein müssen.     

Innenminister Reinhold Jost: „Mit der neuen Förderrichtlinie gehen wir konsequent den nächsten Schritt, um die Zahl der sozialen Mietwohnungen im Saarland weiter zu erhöhen – und das deutlich schneller als bei einem Neubau, der naturgemäß mehr Zeit beansprucht. Bei vollständigem Mitteleinsatz könnten so ohne lange Bauphasen voraussichtlich etwa 800 bis 900 Wohnungen zusätzlich, abhängig von der Wohnungsgröße, in die Sozialbindung gelangen.

Damit zeigen wir, dass unser soziales Wohnraumförderprogramm 2025 kein statisches Konstrukt ist; vielmehr arbeiten wir beständig an der Optimierung der Rahmenbedingungen, um beispielsweise Förderangebote attraktiver zu gestalten, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Auf diese Weise sorgen wir für eine soziale, nachhaltige und zukunftsfähige Wohnungsbaupolitik.“

Geschäftsführer Mirco Bertucci, Wohnungsgesellschaft Saarland (WOGE Saar): „Die neue Förderrichtlinie ist ein wichtiger und pragmatischer Schritt, um schneller und wirksamer bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Dass nun auch bestehende Wohnungen in die Förderung einbezogen werden, eröffnet uns als Wohnungsunternehmen ganz neue Handlungsspielräume. So können wir ohne lange Bauzeiten zusätzliche Wohnungen in die Sozialbindung bringen und gezielt dort helfen, wo der Bedarf besonders hoch ist.“

SIKB-Vorstandsvorsitzende Doris Woll sagt: „Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf – es ist Heimat und Lebensqualität.

Deshalb unterstützen wir als SIKB Familien, Wohnungsbaugesell-schaften und private Bauherren dabei, bezahlbaren, barrierefreien und energieeffizienten Wohnraum zu schaffen. Diese Erweiterung der Wohnraumförderung durch das Land sorgt unmittelbar für bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die ihn dringend benötigen. Wir alle verfolgen das gleiche Ziel: Dass das Saarland lebenswert bleibt – für heutige und kommende Generationen.“

Hintergrund

Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist es, einen Beitrag zur Si-cherstellung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, zu leisten. Dabei unterstützt die Förderung insbesondere Familien und Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad, ältere Menschen, Wohnungslose, Obdachlose, Auszubildende, Studierende und weitere hilfebedürftige Personen durch Schaffung von Mietwohnraum oder die Bildung selbst genutzten Wohneigentums. 

 

Bei Interesse oder Fragen zur Förderung steht Ihnen die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) gerne beratend zur Seite (Kontakt: wohnungsbau@sikb.de oder unter Tel.: 0681 3033 333). © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Schenk, Silvia
06. Feb 2026