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Die Blies, einst unser schwarzes Flüsschen

Teil 6 von Jürgen Cornely

Am 30. April 1912 richtet der Bürgermeister Ludwig einen Vermerk ans Bauamt, „mit dem Ersuchen schon jetzt zu prüfen, was zu geschehen haben wird, um diesen Sommer den üblen Geruch in Wellesweiler nach Möglichkeit zu mildern.

Die alten Beschwerden beginnen jetzt schon. Man wird sorgen müssen, dass der rasche Wasserablauf nirgends gehemmt ist und wird vielleicht bei wissenschaftlichen Instituten … anfragen müssen, welche unschädlichen Mittel es gibt, um den Geruch zu mildern.“ 18    Die neuralgischen Punkte waren längst lokalisiert. Ende 1913 nahm man Kontakt auf mit der Emschergenossenschaft in Essen. Dazu sollten Proben untersucht werden:

Sinnerbach vor dem Weiher des Neunkircher Eisenwerkes

Heinitzbach an der Mündung in die Blies

Unterwassergraben unterhalb der Bahnhofstraße

Blies unterhalb der Brückenstraße nach Wiedervereinigung mit dem Hammergraben

Klinkenbach im Klinkenbachtal

Blies unterhalb Wellesweiler

Übereinstimmend sahen alle Maßnahmen vor, einen raschen Wasserabfluss zu erreichen. „Vertretung beschließt, die ausgekolkten Stellen der Blies … auf billige Weise nach und nach zu beseitigen, um dem übelriechenden Wasser einen rascheren Abfluss zu verschaffen.“ 19 Aus allen Unterlagen geht hervor, dass insbesondere die Gemeinde Neunkirchen, aber auch die Industrie immer wieder ausweichend auf Entschädigungsforderungen reagieren, so z.B. in der Gemeinderatssitzung am 14. Juli 1911. Innerhalb der Verwaltung gesteht man sich indessen ein: „Durch das Verbot des Wässerns aus Gesundheitsrücksichten bekommt die Entschädigungsfrage allerdings ein anderes Gesicht, denn dass wir an dem üblen Geruch stark mitbeteiligt sind, lässt sich leider nicht in Frage stellen.“ 20 Es ist dabei unklar, ob damit die steigende Menge der Abwässer der Gemeinde gemeint war, denn seit 1877 waren Wasserleitungen in die Häuser gelegt worden und die Abwassermenge war stark gestiegen. Man leitete sie offen durch gepflasterte Rinnen ungeklärt in die Blies. Erst allmählich wurden Kanäle verlegt. Schon bevor man aus gesundheitlichen Gründen das Wiesenwässern verbieten musste, wurde durch Polizeiverordnung vom 5. August 1910 das Baden in der Blies im Bezirke der Gemeinden Neunkirchen, Niederneunkirchen und Wellesweiler verboten. 21 Mit dem fortschreitenden Krieg verlagerten sich die alltäglichen Probleme. Das Deutsche Reich hatte alle Hände voll zu tun den Krieg zu finanzieren. Als dann der Krieg zu Ende und die Wirtschaft zusammengebrochen waren, wusste keiner so recht, wie die Bevölkerung wieder auf die Beine kommen sollte. Mit den aus dem Krieg zurückgekehrten Soldaten standen ja Arbeitskräfte bereit, nur wie sollte man sie bezahlen? Die Weimarer Republik schuf dazu erstmals ein Notstandsgesetz, das die Finanzierung von so genannten Notstandsarbeiten regelte. Auf die Gemeinden entfiel dabei lediglich 1/6 der anfallenden Kosten. Welchen Stellenwert die Fortführung der Bliesregulierung in den Augen der Gemeinde einnahm, lässt sich im Beschlussbuch des Gemeinderates nachlesen. Bereits in der Sitzung vom 6. März 1919 regt die „Vertretung … bei der Verwaltung an, die Frage eingehend zu prüfen, ob es nicht zweckmäßig ist, jetzt als Notstandsarbeit die Bliesregulierung bzw. Teile derselben beschleunigt in Angriff zu nehmen. Es soll so bald als möglich Vorlage über die Frage gemacht werden.“ 22 Das Gemeindebauamt, weiterhin unter Leitung des Ernst Lossie, stellte demnach am 12. Juli einen Antrag an den Landrat Vogeler auf Gewährung von Teuerungszuschüssen für die Bliesregulierung zwischen Gneisenaustraße (heute Taubenaustraße) und Flotowstraße. Er bat deshalb bei der zuständigen Stelle bei Weitergabe des Entwurfes wärmstens für die Bewilligung der Überteuerungskosten einzutreten. Die Arbeit habe bereits begonnen werden müssen, da noch immer Arbeitslose, insbesondere zurückkehrende Kriegsteilnehmer hätten eingestellt werden müssen.
Quellennachweis: 18: Verm. Bürgermeister Ludwig 30.4.1912 ans Bauamt, 19: Beschluss Gemeinderat 8.8.1912, Stadtarchiv. 20: Verm. Bauamtsleiter Ernst Lossie an Bürgerm. Ludwig 27.9.1911, Stadtarchiv. 21: Chronik v. NK, Ausgabe 5/6. 22: Beschl. Gemeinderat 6.3.1919, Stadtarchiv. 

Am 6. Mai findet die jährliche Mitgliederversammlung des HVSN statt. Daher entfällt der Vortrag im Mai. Beginn der Versammlung ist um 19 Uhr im VHS Gebäude Marienstr. 2.  © HVSN

Schenk, Silvia
21. Apr 2026

Serie: Historischer Verein Stadt Neunkirchen e.V.
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