Saarland modernisiert Polizeirecht
Mehr Sicherheit, klare Regeln, starker Rechtsstaat
Innenminister Jost bringt das Polizeirecht auf die Höhe der Zeit und stärkt die Handlungsfähigkeit der Polizei mit modernen, praxistauglichen und verfassungsfesten Befugnissen.
Das Saarland stellt sein Polizeirecht zukunftsfest auf. Mit dem Entwurf des zweiten Polizeirechtsänderungsgesetzes (PRÄnG II) reagiert die Landesregierung auf neue Bedrohungslagen, technische Entwicklungen, Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis sowie aktuelle verfassungs- und europarechtliche Anforderungen. Ziel ist ein moderner Rechtsrahmen, der die Polizei handlungsfähig hält und zugleich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt. „Sicherheit braucht einen modernen Rechtsrahmen. Wir geben unserer Polizei die Instrumente, die sie für neue Gefahren und neue Technik braucht – klar geregelt, verfassungsfest und mit starken Schutzmechanismen für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Innenminister Reinhold Jost. Kern des Gesetzentwurfs ist ein klares politisches Prinzip: Neue Befugnisse werden dort geschaffen, wo Sicherheitslage und polizeiliche Praxis sie erfordern. Gleichzeitig setzt das Saarland auf präzise gesetzliche Grenzen, hohe Eingriffsschwellen, Datenschutz und wirksame Kontrolle. „Wir entscheiden uns für beides: für eine handlungsfähige Polizei und für einen starken Rechtsstaat. Genau deshalb schreiben wir Befugnisse nicht möglichst weit, sondern so präzise wie nötig“, so Jost. Der Gesetzentwurf schafft unter anderem eine ausdrücklich geregelte Grundlage für die automatisierte Datenanalyse. Dabei gelten enge Voraussetzungen: konkrete Anlässe, klar definierte Datenbestände, manuell ausgelöste Suchvorgänge und strikte Datenschutzvorgaben. Eine autonome Bewertung von Sachverhalten durch Maschinen ist ausgeschlossen. Auch auf die zunehmende Bedeutung von Drohnen reagiert das Saarland mit klaren gesetzlichen Regelungen. Die Polizei soll bei Gefahren durch unbemannte Systeme über eine eindeutige Rechtsgrundlage verfügen. Gleichzeitig werden bereits bewährte mobile Sensorträger, etwa für die Suche nach vermissten Personen, die Dokumentation von Unfall- und Tatorten oder besondere Einsatzlagen, rechtlich sauber eingeordnet. Weitere Schwerpunkte sind u.a. die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch technische Überwachung, z.B. Handyblitzer. Kommunale Ordnungsdienste erhalten zudem bessere Möglichkeiten zum Eigenschutz und zur Verkehrsüberwachung. Bei kommerziellen Hochrisikoveranstaltungen wird ein neuer Gebührentatbestand geschaffen, wenn zusätzliche Polizeikräfte aufgrund der Veranstaltung erforderlich werden. Darüber hinaus werden europäische Vorgaben für den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden umgesetzt.
Jost betont: „Mit diesem Entwurf bringen wir das saarländische Polizeirecht auf die Höhe der Zeit. Wir schaffen Rechtssicherheit für diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit arbeiten – und klare rechtsstaatliche Leitplanken für diejenigen, deren Rechte berührt werden. Unser Anspruch ist klar: Die Polizei darf technisch nicht hinter Kriminelle zurückfallen – der Rechtsstaat aber auch nicht hinter der Technik.“ © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

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