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Das richtige Testament

Fehler beim Testament vermeiden!

Gefährlich ist es, dass die meisten ohne anwaltliche Beratung erstellten Testamente entweder nicht fehlerfrei formuliert oder aber bezüglich der bedachten Personen und des zu vererbenden Vermögens nicht mehr aktuell sind.
 
Hinzu kommt, dass die grundsätzlich als außerordentlich wichtig erkannte Entscheidung, ein Testament zu machen, oftmals auf den "St. Nimmerleinstag“ verschoben wird.

Welche Ängste bestehen aber vor einem Testament?
 
Neben dem Umstand, dass natürlich niemand sich gerne über sein Ableben Gedanken macht, stellen wir bei unserer anwaltlichen Tätigkeit die folgenden „Aufschiebungsgründe“ fest:
 
•  Angst vor dem „endgültigen Festlegen“
•  Anspruch, es jedem recht machen zu wollen
•  Furcht vor nicht genauen bzw. fehlerhaften Formulierungen, weil die Begriffe im Erbrecht für juristische Laien (in der Tat!) oft schwer verständlich sind
•  Falsche Vorstellung, dass eine Festlegung in einem Testament zu einem Streit führen könnte
• Befürchtung hoher Kosten bei anwaltlicher Beratung bzw. Beauftragung zur Testamentserstellung
 
Angst vor dem „endgültigen Festlegen“:
 
Diese Angst ist völlig unbegründet. Jedes Testament kann – zwangsnotwendig! – nur die aktuelle Situation bezüglich der Personen und des Vermögens darstellen, wie sie zum Zeitpunkt der Testamentserstellung vorliegt.
Hieraus ergibt sich aber gerade die Notwendigkeit, ein einmal gefertigtes Testament auf die noch vorhandene Aktualität zu überprüfen und ggf. Abänderung oder Ergänzungen vorzunehmen.
Daraus wiederum erwächst notwendig die Schlussfolgerung, aus diesen Gründen immer aktuell ein auf die momentanen Bedürfnisse abgestimmtes Testament zu haben.
Denken Sie nur an die Verantwortung auch von jungen Eheleuten für die noch nicht abgesicherte Familie, wenn einem Ehegatten etwas zustoßen sollte!
 
Daher unser Ratschlag:
 „Für ein Testament ist es nie zu früh!“
 
Hingegen ist es oftmals „für das Vermögen zu spät“, wenn der Tod plötzlich eintritt und mangels eines Testamentes "Zufallserbengemeinschaften“ entstehen – mit fatalen Folgen für das Vermögen wegen einer dann nicht mehr stattfindenden geordneten Vermögensnachfolge! Dies gilt vor allem bei Patchwork Familien.
 
Dann wird in der Regel innerhalb der Familie bzw. im Verwandtenkreis heftig, langwierig und kostenträchtig um das Erbe oder einzelne Gegenstände des Nachlasses gestritten!
Wie schlimm und folgenreich ist es daher, wenn durch ein unterlassenes oder fehlerhaftes Testament ein über Generationen gewachsener Familienfrieden und das Familienvermögen zerstört werden!
 
Formfehler beim Testament unbedingt vermeiden!
 
Leider müssen wir immer wieder in unserer anwaltlichen Praxis feststellen, dass Formvorschriften bei der Testamentserstellung nicht beachtet werden!
 
Beispiel: Testament ohne Unterschrift:
 
Eine vermögende kinderlose Witwe, die keine Geschwister hatte, hatte in ihrem Testament mehrere mit ihr nicht verwandte Personen, die sich lebzeitig auch um die Dame gekümmert hatten, als Erben eingesetzt.
Sie vergaß aber, den korrekterweise vollständig eigenschriftlich von ihr geschriebenen Testamentstext mit ihrer eigenhändigen Unterschrift zu versehen!
 
Was war die Folge?
Das Testament war trotz der guten Formulierungen vollends ungültig, weil der gesetzlich notwendige “ Abschluss mit der eigenhändigen Unterschrift“ fehlte!
Daher trat die gesetzliche Erbfolge ein – Erben wurden ganz entfernte Verwandte (teilweise auch im Ausland!), welche die Witwe überhaupt nicht lebzeitig kannte! 
So wanderte das mühsam ersparte Vermögen an völlig fremde Personen und die Vertrauenspersonen der Dame, die sich aufopferungsvoll um sie gekümmert haben, hatten vollends das Nachsehen!
 
Beispiel: Unterschrift unter nicht handgeschriebenes Testament
 
Es kommt aber auch vor, dass unter einem Testamentstext eine eigenhändige Unterschrift vorhanden ist, der davorstehende Text aber ganz (oder teilweise!) mit dem Computer geschrieben wurde!
Auch ein solches Testament ist unwirksam, weil der gesamte Text bei einem eigenschriftlichen Testament eigenhändig niedergeschrieben werden muss!
 
Der Gesetzgeber hat diese strengen Formvorschriften auch im digitalen Zeitalter des Computers beibehalten, um zu garantieren, dass Testamente echt sind – also gewährleistet bleibt, dass sie wirklich von dem Verfasser selbst stammen!
 
Bitte beachten Sie:
 
Ein mit dem Computer, der Schreibmaschine oder per Druckvorlage erstelltes Testament ist auch bei bestem Inhalt ausnahmslos unwirksam!

Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Monika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herrmann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@fries-herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de. RA Herrmann

Schenk, Silvia
24. Aug 2024

Serie: Tipp vom Rechtsexperten
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