Bitte an Befragung teilnehmen
Saarpfalz-Kreis erstellt kreisweiten Mietspiegel
Es ist wieder soweit: Der Qualifizierte Mietspiegel für den Saarpfalz-Kreis wird neu erstellt. Alle Mietenden und Vermietenden werden aufgerufen, an der Befragung teilzunehmen.
Mietspiegel werden erstellt, damit Mietende, Vermietende, Gerichte und andere Interessierte einen Überblick über die ortsüblich gezahlte Miete erhalten. Sie schaffen Transparenz, liefern „faire“ Zahlen bei Verhandlungen über eine Mietanpassung und dienen Gerichten zur Feststellung angemessener Mieten bei prozessualen Auseinandersetzungen. Der Qualifizierte Mietspiegel wird vom Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises in Abstimmung mit Mieter- und Vermieterbund erstellt.
Die Datenerhebung beginnt im gesamten Kreis voraussichtlich Anfang August. Seit der Mietspiegelreform 2022 besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht für Mietende und Vermietende. Alle Mieterhaushalte erhalten zunächst einen einseitigen Kontaktfragebogen, mit dem die Mietspiegelrelevanz der Mietverhältnisse geprüft wird. Erstmalig wird es die Möglichkeit der Online-Teilnahme geben. Der Kontaktbogen kann innerhalb von zwei Wochen entweder online ausgefüllt oder in dem beigefügten portofreien Rückumschlag an den Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises zurückgesendet werden.
Aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben dürfen personenbezogene Daten nur eingeschränkt und unter hohen Auflagen von den Städten und Gemeinden an den Gutachterausschuss übermittelt werden. Diese Vorgaben erschweren die Bereinigung der Stichprobe der zu befragenden Haushalte. Dies kann dazu führen, dass unabsichtlich mehrere Personen eines Haushaltes oder auch Eigennutzer von Immobilien angeschrieben werden.
Entspricht der bestehende Mietvertrag den Anforderungen, gibt es zwei Möglichkeiten: Online werden die Befragten automatisch zum Hauptfragebogen weitergeleitet. Bei der Papierversion wird ihnen der Hauptfragebogen vom Gutachterschuss postalisch zugesandt. Dieser enthält Fragen zu Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Zur Auswertung werden zusätzliche Informationen über das Baujahr des Mietobjektes, nachträglich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, die energetischen Standards etc. benötigt. Dazu werden in einer weiteren Welle die Vermietenden konsultiert.
Die Befragung läuft in Abstimmung mit dem Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes und mit den Datenschutzbeauftragten des Saarpfalz-Kreises. Die Anschrift der Befragten und die Daten zum bestehenden Mietvertrag bleiben immer getrennt, somit können Unbefugte nie einen direkten Zusammenhang zwischen den Antworten und den einzelnen Haushalten herstellen.
Landrat Frank John freut sich: „Ich bin dankbar, dass unser Gutachterausschuss an einem neuen Qualifizierten Mietspiegel arbeitet, der nachvollziehbare Richtwerte für Mieten im Saarpfalz-Kreis schafft und darüber alle Mieter und Vermieter transparente Informationen zur Mietpreisgestaltung erhalten. In der aktuellen Phase sind wir nun auf die Unterstützung aus den Mieterhaushalten angewiesen und daher bitte ich alle, die einen Kontaktfragebogen erhalten, diesen möglichst zeitnah zu beantworten. Im Voraus dafür ebenfalls herzlichen Dank.“
Der Gutachterausschuss versichert, dass die Daten ausschließlich anonymisiert ausgewertet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Abschluss der Erhebung werden die Namen und die jeweiligen Anschriften aus der Adressdatenbank gelöscht. Die Teilnahme an der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels ist verpflichtend. Bei Fragen gibt der Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises Auskunft unter der Service-Nummer (06841) 104-7208 oder per E-Mail über mietspiegel@saarpfalz-kreis.de.
Der Mietspiegel wird dann voraussichtlich ab Anfang 2026 bei der Kreisverwaltung, bei den Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises sowie auf deren Internetseiten erhältlich sein.
Hintergrund:
Der Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises erstellt in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sowie den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter einen neuen kreisweiten qualifizierten Mietspiegel. Um die Entwicklung auf dem Markt feststellen zu können, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch alle vier Jahre eine Neuerstellung vor. © Saarpfalz-Kreis