Tipp vom Rechtsexperten
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht Monika Fries und Fachanwalt für Erbrecht Klaus Herrmann haben sich bereits langjährig als Vorsorge-Anwälte (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de) sowohl der Erstellung von individuellen General-Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen als auch der Übernahme einer General-Vorsorgevollmacht/Unterstützungsvollmacht für unsere Mandanten nachhaltig gewidmet.
Immer häufiger tritt die Situation ein, dass Mandanten aus der näheren Verwandtschaft bzw. Bekanntschaft keine Person auswählen können, welche diese verantwortungsvolle Tätigkeit einer umfassenden Bevollmächtigung übernehmen kann.Insofern vertrauen uns als Vorsorge-Anwälte auch immer mehr Menschen, dass wir in dieser Funktion eine General-Vorsorgevollmacht für unsere Mandanten übernehmen bzw. als Unterstützungsbevollmächtigte einem Hauptbevollmächtigten im Bedarfsfall hilfreich zur Seite stehen. All dies unter der Prämisse, dass verhindert werden soll, dass später einmal eine – ggf. –
Immer häufiger tritt die Situation ein, dass Mandanten aus der näheren Verwandtschaft bzw. Bekanntschaft keine Person auswählen können, welche diese verantwortungsvolle Tätigkeit einer umfassenden Bevollmächtigung übernehmen kann.Insofern vertrauen uns als Vorsorge-Anwälte auch immer mehr Menschen, dass wir in dieser Funktion eine General-Vorsorgevollmacht für unsere Mandanten übernehmen bzw. als Unterstützungsbevollmächtigte einem Hauptbevollmächtigten im Bedarfsfall hilfreich zur Seite stehen. All dies unter der Prämisse, dass verhindert werden soll, dass später einmal eine – ggf. –

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