Reformen des Betreuungsrecht in Deutschland
Zum 1. Januar 2023 ist das reformierte Betreuungsgesetz in Kraft getreten, das die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland stärken soll.Wenn ein erwachsener Mensch durch eine andere Person in Angelegenheiten vertreten wird, die er selbst nicht regeln kann, spricht man von einer „rechtlichen Betreuung“.
Der Grund dafür können psychische oder lebenslimitierte Krankheiten sowie verschiedene Behinderungen sein. Nach Angaben des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen sind etwa 53 Prozent der Betreuer*innen Familienangehörige und andere Ehrenamtliche. In rund 47 Prozent der Fälle werden Berufsbetreuer*innen bestellt. Ein Gericht bestimmt vor einer Betreuung im Einzelfall, für welche Aufgabenbereiche ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird: zum Beispiel für Vermögensangelegenheiten oder für die Gesundheitssorge.Zuletzt war das Betreuungsrecht 1992 reformiert worden und hatte das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Seitdem g
Der Grund dafür können psychische oder lebenslimitierte Krankheiten sowie verschiedene Behinderungen sein. Nach Angaben des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen sind etwa 53 Prozent der Betreuer*innen Familienangehörige und andere Ehrenamtliche. In rund 47 Prozent der Fälle werden Berufsbetreuer*innen bestellt. Ein Gericht bestimmt vor einer Betreuung im Einzelfall, für welche Aufgabenbereiche ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird: zum Beispiel für Vermögensangelegenheiten oder für die Gesundheitssorge.Zuletzt war das Betreuungsrecht 1992 reformiert worden und hatte das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Seitdem g