Gelungener Start
Wohngeldreform 2023 im Saarland
Zum 1. Januar trat das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ in Kraft, mit dem unter anderem die Zahl der empfangsberechtigten Wohngeldhaushalte von bundesweit ca. 600.000 auf zwei Millionen erweitert wurde.
Darüber hinaus erfolgte eine deutliche Verbesserung der Leistungen in Form einer Anhebung des Wohngeldbetrags. Der vor der Wohngeldreform gewährte Wohngeldbetrag wurde im Bundesdurchschnitt mehr als verdoppelt.
Staatssekretär Torsten Lang zieht nach drei Monaten nun eine erste positive Zwischenbilanz: „Das neue Wohngeld wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Während im Januar 2022 lediglich 1.172 Anträge bei den Wohngeldbehörden eingingen, waren es im Januar dieses Jahres mit 2.305 fast doppelt so viele. Im Februar hat sich diese Zahl erwartungsgemäß zwar etwas verringert, ist aber immer noch weitaus höher als vor einem Jahr.“
In diesem Zusammenhang sei es ihm ein besonderes Anliegen, erneut den Wohngeldbehörden im Regionalverband und den Landkreisen zu danken. Sie hätten zeitnah mit Personalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen auf die durch die Wohngeldreform absehbar steigenden Antragszahlen reagiert und so eine schnellstmögliche Umsetzung der Wohngeldreform sichergestellt. So konnte im Saarland bereits im Januar 2023, zum erstmöglichen Termin, die höhere Wohngeldleistung an alle berechtigten Bestandshaushalte ausgezahlt werden.
„Die technische Umsetzung hat nahezu reibungslos funktioniert. Wir befinden uns außerdem in regem und regelmäßigen Austausch mit dem Landkreistag Saarland um mögliche Probleme rechtzeitig zu erkennen, entsprechende Lösungen zu erarbeiten und somit auch weiterhin einen störungsfreien Ablauf garantieren zu können.“
Eine Verdoppelung der Antragszahlen führt trotz der guten Vorbereitungsmaßnahmen und der engagierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unweigerlich zumindest kurzfristig zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Die Bürgerinnen und Bürger bringen hierfür den Wohngeldbehörden das nötige Verständnis entgegen und tragen so zu einem möglichst reibungslosen Ablauf bei.
„Die Wohngeldreform war ein richtiger und wichtiger Schritt“, so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Udo Recktenwald. „Wir hätten uns gewünscht, dass der Bund auch für die uns entstehenden zusätzlichen Personalkosten aufkommt. Das müssen wir hier im Land auf kommunaler Ebene alleine stemmen. Umso mehr möchte ich mich dem Dank des Staatssekretärs an unsere Beschäftigten anschließen,“ so Landrat Udo Recktenwald weiter.
Laut Staatssekretär Lang sei es zudem der großen Kompetenz und dem herausragenden Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörden zu verdanken, dass die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses trotz des erhöhten Antragsaufkommens für das Wohngeld hervorragend funktioniert habe.
Das Saarland gehörte mit zu den ersten Bundesländern, die den Zuschuss an die Berechtigten bereits im Dezember 2022, unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes im November 2022, erstmals zur Auszahlung gebracht haben.
Insgesamt erhielten dabei 6.054 Haushalte eine Gesamtunterstützung in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro. Ein zweiter Auszahlungstermin fand im März 2023 statt. Die Höhe dieser Zuwendungstranche beläuft sich auf insgesamt 372.535 Euro, da bereits ein Großteil der Empfangsberechtigten bei der ersten Auszahlung berücksichtigt wurde. © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport