Der Rechtsexperte informiert
Es dürfte mittlerweile allseits bekannt sein, wie überaus wichtig es ist, für die Fälle von Unfall und Krankheit über – in rechtlicher und in medizinischer Hinsicht – korrekt und umfassend formulierte Vorsorgedokumente (General-Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) zu verfügen.
Als VorsorgeAnwälte werden wir aber immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen entweder die Vorsorgevollmacht rechtlich nicht korrekt und umfassend formuliert ist oder es zu Meinungsverschiedenheiten bzw. sogar heftigem Streit zwischen den einzelnen Vorsorgebevollmächtigten kommt.Dies wirkt sich auch auf die Anwendung der Patientenverfügung aus! Meistens treten diese Probleme auf, wenn kritiklos Formblattmuster aus Vordrucksammlungen bzw. dem Internet verwendet werden.Vielfach berücksichtigen diese allgemeinen formulierten Texte aus unserer anwaltlichen Erfahrung nicht die Einzelfall – Situation des Vollmachtgebers. So erleben wir immer wieder, dass bei unvollständigen Vorsorgevollmachten bzw. b
Als VorsorgeAnwälte werden wir aber immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen entweder die Vorsorgevollmacht rechtlich nicht korrekt und umfassend formuliert ist oder es zu Meinungsverschiedenheiten bzw. sogar heftigem Streit zwischen den einzelnen Vorsorgebevollmächtigten kommt.Dies wirkt sich auch auf die Anwendung der Patientenverfügung aus! Meistens treten diese Probleme auf, wenn kritiklos Formblattmuster aus Vordrucksammlungen bzw. dem Internet verwendet werden.Vielfach berücksichtigen diese allgemeinen formulierten Texte aus unserer anwaltlichen Erfahrung nicht die Einzelfall – Situation des Vollmachtgebers. So erleben wir immer wieder, dass bei unvollständigen Vorsorgevollmachten bzw. b