Tipp vom Rechtsexperten
Obwohl die Notwendigkeit einer rechtlich einwandfrei formulierten Patientenverfügung fast täglich in Presse, Fernsehen und Radio angesprochen wird, verfügen die meisten Menschen leider immer noch nicht über eine Patientenverfügung die nach neuesten medizinischen Erkenntnissen erstellt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die inhaltlichen Anforderungen an ein solches wichtiges Dokument, welches Maßnahmen am Lebensende regelt, klar vorgegeben.
In einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst in gesunden Tagen, in welche ärztliche Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffe Sie in einem Zustand späterer Entscheidungsunfähigkeit einwilligen möchten bzw. diese untersagen. Die einzelnen Regelungssituationen (unmittelbar bevorstehender Todeseintritt, tödlich verlaufende Krankheit, mangelnde Nahrungs-/Flüssigkeitsaufnahme bei Demenz, sog. Wachkoma-Fall) müssen in einer Patientenverfügung so genau als möglich und individuell auf Ihre persönliche Situation formuliert werden.In dieser Hinsic
In einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst in gesunden Tagen, in welche ärztliche Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffe Sie in einem Zustand späterer Entscheidungsunfähigkeit einwilligen möchten bzw. diese untersagen. Die einzelnen Regelungssituationen (unmittelbar bevorstehender Todeseintritt, tödlich verlaufende Krankheit, mangelnde Nahrungs-/Flüssigkeitsaufnahme bei Demenz, sog. Wachkoma-Fall) müssen in einer Patientenverfügung so genau als möglich und individuell auf Ihre persönliche Situation formuliert werden.In dieser Hinsic