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Existenzsicherung für Wohnungslose bedroht

Diakonie Saar mahnt zu pragmatischen Lösungen

Die Postbank, Kooperationspartner von Jobcenter und Arbeitsagentur bei der Auszahlung von Bürgergeld, hat die endgültige Einstellung der sogenannten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) angekündigt. Diese Neuerung bedroht den Zugang zu existenzsichernden Leistungen für Menschen ohne festen Wohnsitz.

Bisher ist es Stellen wie der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern möglich, Sozialleistungen in bar über die ZzV auszuzahlen. Für wohnungslose Menschen, die kein eigenes Bankkonto besitzen, stellt diese Möglichkeit oft die einzige realistische Chance dar, an ihre finanziellen Mittel zu gelangen. Sie ist damit ein zentrales Instrument der sozialen Existenzsicherung. 

Diese Option wird von der Postbank spätestens zum 1. Januar 2026 endgültig eingestellt, in Völklingen bereits zum 1. Oktober 2025. Um weiterhin Leistungen beziehen zu können, ist dann ein Basiskonto erforderlich. Damit wird ein wichtiges System der bargeldbasierten Versorgung abgeschaltet, ohne dass gleichwertige Alternativen bereitstehen. Viele Banken stellen zudem ihr Scheckwesen ein, wodurch vergleichbare Auszahlungsangebote kaum noch vorhanden sind. 

Ein möglicher Ersatz – die Barauszahlung über Barcode im Einzelhandel – ist nur für Notfälle unter 1.000 Euro geeignet und scheitert oft am fehlenden Bargeldbestand in den teilnehmenden Geschäften. 

Weiteres Problem: Häufig gelingt es wohnungslosen Menschen trotz ihres gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto nicht, ein Konto zu eröffnen. Die Kontoeröffnung scheitert an fehlenden Ausweisdokumenten oder technischen Hürden, beispielsweise dem Mangel an digitalen Endgeräten für das Videoident-Verfahren. Zudem erschwert der eingeschränkte Zugang zu günstigen Direkt- und Onlinebanken die Situation weiter.

Als Wohlfahrtsorganisation der evangelischen Kirche setzt sich die Diakonie Saar für Menschen ein, die Unterstützung in schwierigen Lebenslagen benötigen. An mehreren Standorten im Saarland unterstützen wir Menschen, die aufgrund persönlicher oder struktureller Umstände derzeit ohne festen Wohnsitz sind. Betroffen von der Umstellung der Postbank sind etliche unserer Klientinnen und Klienten, die derzeit keine Kontoverbindung besitzen. 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. sieht in der Abschaffung der ZzV eine große Gefahr für Menschen ohne festen Wohnsitz oder Bankzugang und fordert daher schnelle politische Lösungen: einen rechtlich gesicherten Zugang zu existenzsichernden Leistungen auch ohne Konto sowie die verbindliche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto (§31 ZKG) für alle – unabhängig von Wohnsitz oder Bonität. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, entsprechend der Vorgabe in § 47 SGB I.

Diesen Forderungen schließen wir uns als Diakonie Saar an. Es kann nicht toleriert werden, dass Menschen aufgrund bürokratischer Hürden um ihre finanzielle Existenzsicherung bangen müssen. Jetzt bedarf es zügiger und möglichst niedrigschwelliger Lösungen in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren. Nur so können Menschlichkeit und Würde gewahrt werden.

Die Diakonie Saar steht an der Seite der Menschen – besonders dann, wenn das Leben schwierig wird. Wir beraten, begleiten, pflegen, fördern und unterstützen. Wir eröffnen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben. Und das immer im Sinne der christlichen Nächstenliebe.

Träger der Diakonie Saar sind die evangelischen Kirchenkreise Saar-Ost und Saar-West. Als kirchliche Einrichtung arbeiten wir eng mit den Kirchengemeinden zusammen und engagieren uns bei sozialen Fragen als starke Partnerin. © Diakonie Saar

Schenk, Silvia
18. Sep 2025