Sanierung kommunaler Schwimmbäder
Saarland stellt 113,5 Millionen Euro bereit
Mit dem Aufbruch-Programm sorgen Land und Kommunen für Investitionen in sichere, moderne und zukunftsfähige Bäder. Für das neue Schwimmbadprogramm wurden nun Mittelverteilung und Verfahren beschlossen.
Das Geld stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes, bei dem unter anderem die saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger einen eigenen Länderanteil herausgehandelt hat. Die Landesregierung hatte sich in den Gesprächen mit den Kommunen für ein gesondertes Schwimmbadprogramm stark gemacht. Mit 113,5 Millionen Euro fließen nun exakt zehn Prozent des saarländischen Anteils in Schwimmbäder.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger: „Mit dem Geld gelingt eine Trendwende: Wurde der Sanierungsstau seit Jahren immer größer und größer, kann er jetzt endlich angegangen werden." Innenminister Reinhold Jost: „Unsere Schwimmbäder sind ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sind Orte, an denen Kinder Schwimmen lernen, Vereine ihrem Sport nachgehen und Menschen jeden Alters etwas für ihre Gesundheit tun können. Mit den Investitionen unterstützen wir die Kommunen dabei, diese wichtige Infrastruktur zu erhalten und zukunftsfest zu machen.” Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Unsere öffentliche Infrastruktur braucht mehr Investitionen und dafür werden Kommunen und Land die Infrastrukturmittel des Bundes nutzen. Das Schwimmbadprogramm ist ein prägnantes und unmittelbar erlebbares Beispiel für diesen investiven Aufbruch.“ Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie zum Infrastrukturfinanzierungsgesetz und wurde in Abstimmung mit dem Saarländischen Städte und Gemeindetag (SSGT) entwickelt. Grundlage ist die Bedarfsabfrage des SSGT aus dem Jahr 2025. Damit wird sichergestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel dort eingesetzt werden, wo der Sanierungsbedarf besonders groß und die Bedeutung der jeweiligen Einrichtung für die Menschen vor Ort besonders hoch ist.
Sanierungsbedarf steht im Mittelpunkt
Eine Förderung setzt voraus, dass bei einem Schwimmbad ein technischer und/oder energetischer Sanierungsbedarf besteht. Grundsätzlich soll pro Kommune eine Einrichtung berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt für Lehrschwimmbecken, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für das Schwimmenlernen. Die anerkannten Kosten belaufen sich auf maximal 11,35 Millionen Euro, also 10 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördersumme. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich mindestens 30 Prozent des festgestellten Sanierungsbedarfs. Je nach Bedeutung und Situation eines Bades kann sich die Förderung auf bis zu 55 Prozent erhöhen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere existenzbedrohte Bäder, welche einen zusätzlichen Förderanteil von bis zu 20 Prozent erhalten sowie Lehrschwimmbecken, die 10 Prozent an zusätzlichem Förderanteil erhalten. Des Weiteren können Hallenbäder, touristisch relevante Bäder, Bäder mit großem Einzugsgebiet und Bäder mit besonderer Bedeutung für das Vereinsschwimmen einen zusätzlichen Förderanteil erhalten. Mit dem Sanierungsprogramm will die Landesregierung nicht nur Gebäude und technische Anlagen erneuern. Es geht auch darum, die kommunaler Bäderinfrastruktur langfristig zu sichern und den Menschen im Saarland weiterhin wohnortnahe Angebote für Schwimmen und Sport zu ermöglichen.
Die Umsetzung des Programms erfolgt in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem SSGT. Eine Evaluation des Schwimmbadprogramms ist bis Ende 2027 vorgesehen. © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

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