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Finanzielle Hochwasserhilfe

Startet auch in Neunkirchen

Die Landesregierung hat zusammen mit den Landkreisen und den Städten und Gemeinden im Saarland sehr schnell finanzielle Hilfen für Betroffene des Hochwassers auf den Weg gebracht.

Ein zentraler Punkt dieser Maßnahmen ist eine Soforthilfe für betroffene Haushalte. Antragsberechtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können. Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Formular im Internet und im Rathaus erhältlich
Zu den Hochwasserhilfen hat die Landesregierung ein umfassendes FAQ unter www.saarland.de/hochwasser erstellt. Dort steht auch das notwendige Formular zur Verfügung. Auch die Kreisstadt Neunkirchen bündelt unter www.neunkirchen.de/hochwasser die Informationen zum Hochwasser. Auch dort steht das Formular zum Download bereit. Zudem liegen im Rathaus die Formulare in Papierform aus.

Formulare bei Ortsvorstehern und im Rathaus abgeben
Betroffene müssen das ausgefüllte Formular persönlich beim jeweilig zuständigen Ortsvorsteher, im Rathaus oder im Stadtteilbüro abgeben. Wer das Formular bei den Ortsvorstehern abgibt, muss einen Personalausweis vorlegen. Wer keinen Personalausweis vorlegen kann, muss das Formular im Rathaus einreichen. Insbesondere Betroffene aus der Innenstadt sollten ihre Formulare nach Möglichkeit im Rathaus abgeben.

Abgabe des ausgefüllten Formulars

Kreisstadt Neunkirchen, Oberer Markt 16, Amt für soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren, Tel. (06821) 202-418, -180, -431

Stadtteilbüro Neunkirchen, Kleiststraße 30b, Tel. (06821) 919232

Ortsvorsteher Neunkirchen, Volker Fröhlich, Tel. 0176-23 86 5414, mittwochs, donnerstags und freitags, 16 bis 19 Uhr.

Ortsvorsteher Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies, Tobias Wolfanger, Tel. 0151-72 10 4716

Ortsvorsteherin Wellesweiler, Jutta Bell, Tel. 0162-15 86 179 © Kreisstadt Neunkirchen

Jacob, Anna
24. Mai 2024