Image
Image
Display Image
array(0) { }

Großveranstaltungen mit erhöhtem Gewaltpotenzial

Saarland prüft Kostenregelung für polizeiliche Mehraufwände

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Regelung des Landes Bremen, die Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen an den Kosten für polizeiliche Mehraufwände beteiligt, ist verfassungsgemäß. Das Gericht hat damit unmissverständlich klargestellt, dass beispielsweise die finanzielle Belastung durch Krawalle und Gewalt Weniger nicht länger einseitig und wie selbstverständlich auf die Allgemeinheit abgewälzt werden darf, während sich die Veranstalter weiterhin ihre Gewinne sichern.

Es geht in dem Urteil ausdrücklich um gewinnorientierte Veranstaltungen, die typischerweise ein erhöhtes Gewaltpotenzial und damit zusätzlichen Polizeibedarf mit sich bringen.

Es ist verfassungskonform, die Verantwortung für Hochrisikoveranstaltungen dorthin zu verlagern, wo sie hingehört – zu den Veranstaltern, deren Events regelmäßig zu einem erhöhten Polizeieinsatz führen, weil durch fragwürdige Fankulturen Sicherheitsvorkehrungen bewusst missachtet werden oder Ausschreitungen durch gezielte Provokationen ausgelöst werden.

Innenminister Reinhold Jost: „Im Saarland werden wir das Urteil sorgfältig prüfen und uns mit den anderen Bundesländern sowie dem Bund zeitnah abstimmen, um eine einheitliche Regelung zu erreichen und damit einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Ansätzen zu vermeiden. Ein möglicher Weg könnte die Einführung einer Fonds-Regelung sein, wie sie bereits vor einigen Jahren von Anke Rehlinger vorgeschlagen wurde. Dabei würden alle Veranstalter (wie z.B. Fußballclubs bzw. die DFL/DFB) z.B. gestaffelt nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in einen Fonds einzahlen, aus dem die Kosten gestemmt werden. Trotzdem muss ein Anreiz für die Vereine verbleiben, selbst präventiv gegen Fangewalt tätig zu werden. Ein solcher Fonds würde vermeiden, dass zum Beispiel Heimmannschaften für gewalttätige Fans von Gastmannschaften bestraft werden.“

 

„Das Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit und gibt bezüglich der Abgrenzung zu anderen Veranstaltungen klare Leitplanken vor. Darüber hinaus lenkt es die Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht auf diejenigen, welche mit der Durchführung dieser Veranstaltungen hohe Gewinne erreichen und die bisherige Last für die Sicherheit in großen Teilen der Allgemeinheit aufgebürdet haben“, so Jost. © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

 

Schenk, Silvia
15. Jan 2025