Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren etc.
Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt derzeit die Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2025. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümerinnen und -eigentümern vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits versandt. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar.
Anlieferberechtigung für Grünschnittsammelplatz Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2025 für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Mit dieser Berechtigung kann von Neunkircher Grundstücken stammendes, kompostierfähiges Grüngut gemäß der Gebührensatzung auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Die derzeit geltenden Öffnungszeiten der Grünschnittannahme sowie die Gebühren für die Anlieferung des Grünschnittes stehen auf
Anlieferberechtigung für Grünschnittsammelplatz Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2025 für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Mit dieser Berechtigung kann von Neunkircher Grundstücken stammendes, kompostierfähiges Grüngut gemäß der Gebührensatzung auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Die derzeit geltenden Öffnungszeiten der Grünschnittannahme sowie die Gebühren für die Anlieferung des Grünschnittes stehen auf