Die Wahl zum ersten Integrationsbeirat der Kreisstadt Homburg findet am Sonntag, 15. Juni 2025, statt. Wahlberechtigte Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung spätestens bis zum 25. Mai 2025.
Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte prüfen lassen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, um die Teilnahme an der Wahl sicherzustellen.
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Personen, die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Deutsche geworden sind, wurden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie erhalten daher keine Wahlbenachrichtigung. Für diese Personengruppe ist eine Teilnahme an der Wahl nur möglich, wenn bis spätestens zum 25. Mai 2025 ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt wird.
Das entsprechende Antragsformular (Anlag