Unterstützung für Opfer von Gewalttaten
Neues Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch führt zu deutlichen Verbesserungen im nächsten Jahr
Anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer, welcher seit 1991 jeweils am 22. März jeden Jahres an die Menschen erinnert, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden, weist Sozialminister Dr. Magnus Jung auf die bevorstehenden, tiefgreifenden Änderungen im Sozialen Entschädigungsrecht hin, die im kommenden Jahres in Kraft treten.
„Mit der Einführung des neuen Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuches (SGB XIV) zum 01.01.2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht in seiner Gesamtheit neu geregelt und so auch an die heutigen Bedürfnisse der Gewaltopfer angepasst. Damit erleben wir in diesem Bereich einen wahren Quantensprung, im Zuge dessen die Tatbestände deutlich ausgeweitet werden und die Betroffenen ein deutliches Mehr an Unterstützung erfahren werden“, so der Minister.
„Damit kommt unsere staatliche Gemeinschaft der besonderen Verantwortung gegenüber jenen nach, denen Gewalt und Kriminalität widerfahren ist und die bei der Bewältigung der Tatfolgen unsere Hilfe und Solidarität verdienen.“
Im Rahmen des Reformvorhabens wurde unter anderem der Gewaltbegriff neu gefasst und durch die Einbeziehung von psychischer Gewalt auch deutlich erweitert. Darüber hinaus werden künftig die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie sowie die erhebliche Vernachlässigung von Kindern einer Gewalttat gleichgestellt, womit die Zielgruppe von Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechtes merklich erweitert wird.
„Eine so umfassende Reform bedeutet natürlich auch in der Umsetzung viel Arbeit und Aufwand. Deshalb bereiten wir uns, gemeinsam mit den anderen Ländern, seit Monaten intensiv auf das neue Recht vor, damit zum Jahreswechsel ein nahtloser Übergang möglich wird. Auch werden wir im Hinblick auf eine spürbar steigende Zahl von Antragsberechtigten und einem Mehr an Unterstützung auch mehr Ressourcen benötigen, um dem Anspruch der neuen Gesetzeslage gerecht zu werden“, so Dr. Jung abschließend.