Saarbrücker Hospizgespräch
„Betreuungsrechtsreform – Wichtige Neuerungen im Jahr 2023 und aktueller Stand in Deutschland
Das Betreuungsrecht in Deutschland dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die z.B. wegen einer körperlichen oder psychischen Krankheit, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Die zum 01.01.2023 gültige Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Das Gesetz modernisiert darüber hinaus das Vormundschaftsrecht. Außerdem wird ein beschränktes Notvertretungsrecht für Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten eingeführt.
Frau Rechtsanwältin Daniela Lordt, Fachanwältin für Familienrecht, gibt einen Einblick in das Betreuungsrecht und stellt die wichtigsten Eckpunkte der Reform vor, die seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten sind. Sie eröffnet damit eine Themenreihe rund um das Thema „Vorsorge von Patient*innen“, die durch die Themen „Advance Care Planning“ und „Patient*innenverfügung“ in darauffolgenden Hospizgesprächen komplettiert wird.
Das Saarbrücker Hospizgespräch richtet sich an Betroffene und ihre Angehörigen, an Ärzt*innen, Pflegende und andere medizinische Berufsgruppen, an Seelsorger*innen und Sozialarbeiter*innen, an ehrenamtlich Tätige und alle Interessierten jeglichen Alters.
Saarbrücker Hospizgespräch - „Betreuungsrechtsreform – Wichtige Neuerungen im Jahr 2023 und aktueller Stand in Deutschland“ am 27.03.2023 um 19.00 Uhr in der Ärztekammer des Saarlandes
Zur besseren Planung werden die Interessierten um eine vorherige Anmeldung gebeten. Sie kann telefonisch unter 0681-9270069, per E-Mail an hospizgespraech@stjakobushospiz.de oder online unter https://hospizakademie-saar.de/kursangebot/ vorgenommen werden. St. Jakobus Hospiz