Image
Image
Display Image
array(0) { }

Parkschein aufs Smartphone

Handyparken in Neunkirchen

Auf allen durch die Kreisstadt Neunkirchen bewirtschafteten Parkmöglichkeiten ist das bargeldlose Bezahlen der Parkgebühren möglich. Die Stadt hat diese Möglichkeit des Handyparkens bereits am 1. Juni 2022 eingeführt. Kundinnen und Kunden können sich damit die Suche nach Münzgeld und den Weg zum Parkscheinautomaten sparen.

Sobald man das Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt hat, kann man sich ganz einfach per Mobilgerät einbuchen. Den Parkvorgang beendet man ebenfalls über sein Smartphone und kann dann einfach wegfahren. Man zahlt nur für die Parkdauer, die tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Online gestartete Parkvorgänge werden unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung übermittelt. Durch die Information über den digitalen Parkschein ist sichergestellt, dass ungerechtfertigte „Knöllchen“ wegen nicht ausgelegtem Parkschein vermieden werden. Wie beim klassischen Parkschein sind die ersten zwanzig Minuten gebührenfrei. Bei einer Parkdauer von 21 Minuten beträgt die Parkgebühr fünfzehn Cent. Ab der 22. Minute wird bis zum Erreichen der am jeweiligen Parkplatz gültigen Höchstparkdauer eine Gebühr von einem Cent je Minute erhoben. Für eine Parkzeit von einer Stunde fallen 54 Cent, für drei Stunden 1,74 Euro an. Auf Parkplätzen, die eine Höchstparkdauer von zwölf Stunden zulassen, beträgt die Höchstgebühr drei Euro. 

Da sich die Stadt für das betreiberoffene Modell des smartparking Plattform e.V. entschieden hat, können die Kunden aller großen Anbieter diesen Service nutzen: Gleichgültig, ob die App von EasyPark, paybyphone, mobilet, yellowprick, Parkster oder PARCO auf das Mobiltelefon geladen wurde. In allen Fällen ist bargeldloses Parken problemlos möglich, teilweise auch ohne Registrierung beim Anbieter. © Stadt NK

Schenk, Silvia
18. Jul 2024