An unseren Häusern leben, oft unbemerkt, viele geschützte Tierarten. Zu diesen sogenannten Gebäudebrütern gehören unter anderem Mehlschwalbe, Mauersegler, Haussperling, Dohle, Schleiereule, Turmfalken und Hausrotschwanz. Aber auch verschiedene Fledermausarten wie zum Beispiel die Zwergfledermaus finden in Nischen und Spalten von Gebäuden oder in Dachböden ihre Quartiere und sind auf unseren Schutz angewiesen. Viele von diesen Gebäudebrütern sind extrem ortstreu und kehren jährlich nach ihrer langen Afrikarückreise an die gleichen Plätze zurück.
An Gebäuden brütende Wildvogelarten und Fledermäuse gehören zu den geschützten Arten und genießen den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dabei stehen nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Nist- und Zufluchtsstätten an Gebäuden unter Schutz. Die Tiere und ihre Quartiere sind ganzjährig geschützt, das heißt auch dann, wenn die Tiere z. B. jahreszeitlich bedingt nicht anwesend sind. Die Zerstörung der Quartiere oder V