Angekündigte Einebnung von Gräbern
Arbeit der Stadt beginnt ab Mitte Juli
Die Kreisstadt Neunkirchen beginnt vorausichtlich ab Montag, 17. Juli, mit der Einebnung bestimmter Gräber auf dem Zentralfriedhof Furpach sowie den Friedhöfen Wellesweiler, Frankenfeldstraße, Kohlhof, Ludwigsthal, Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies.
Zuvor hatte die Kreisstadt Neunkirchen bereits mehrfach auf die bevorstehende Einebnung und entsprechende Fristen für Verfügungsberechtigte aufmerksam gemacht. Die Frist für die Abräumung der Gräber hat sechs Monate betragen und ist nun am 30. Juni 2023 abgelaufen.
Bis zu diesem Tage hatten Verfügungsberechtigte Zeit, Grabmale und Einfassungen abzuräumen. Hintergrund ist die Friedhofssatzung der Kreisstadt Neunkirchen vom 28. April 2010. Von der Einebnung betroffen sind alle Reihengräber und Urnenreihengräber, die vor dem 31. Dezember 1997 belegt wurden. Zudem sind Kinderreihengräber, die vor dem 31. Dezember 2007 belegt wurden, betroffen. Die Ruhefrist von Kinderreihengräbern kann auf Antrag um zehn Jahre verlängert werden.
Ebenfalls eingeebnet werden alle Familien- und Urnenfamiliengrabstätten, bei denen die 25-jährige Ruhefristen und Nutzungsrechte abgelaufen sind. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts konnte bei der Abteilung für Friedhofswesen des Bauamtes innerhalb der Frist beantragt werden. © Pressestelle Stadt NK