101. Arbeits- und Sozialministerkonferenz
Am 4. und 5. Dezember fand in Hamburg die 101. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (kurz: ASMK) statt. Das Saarland hat hierbei mehrere Anträge eingebracht, die mehrheitlich angenommen wurden.
Erhöhung des Entlastungsbetrages Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige in Höhe von derzeit 125 Euro ist seit seiner Einführung im Jahr 2017 unverändert geblieben und den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr angemessen. Die Vertreterinnen und Vertreter der ASMK fordern auf Vorschlag des Saarlandes daher eine Anpassung des Betrages seitens des Bundes. Minister Jung dazu: „Pflegende Angehörige und nahestehende Personen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur häuslichen Pflege. Um diese wichtige Säule des Pflegesystems zu stärken, ist eine deutliche Erhöhung der Leistungsbeträge erforderlich. Eine Erhöhung des Entlastungsbetrags wäre ein konsequenter Schritt, um die Pflegequalität zu sichern und die Betroffenen nachhaltig zu entlasten.“ Mit dem Entlastungsbeitrag können u.
Erhöhung des Entlastungsbetrages Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige in Höhe von derzeit 125 Euro ist seit seiner Einführung im Jahr 2017 unverändert geblieben und den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr angemessen. Die Vertreterinnen und Vertreter der ASMK fordern auf Vorschlag des Saarlandes daher eine Anpassung des Betrages seitens des Bundes. Minister Jung dazu: „Pflegende Angehörige und nahestehende Personen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur häuslichen Pflege. Um diese wichtige Säule des Pflegesystems zu stärken, ist eine deutliche Erhöhung der Leistungsbeträge erforderlich. Eine Erhöhung des Entlastungsbetrags wäre ein konsequenter Schritt, um die Pflegequalität zu sichern und die Betroffenen nachhaltig zu entlasten.“ Mit dem Entlastungsbeitrag können u.