Tipp vom Rechtsexperten
Es gibt keine „Erbeinsetzungen auf das Haus“ oder „Erben eines Sparbuchs“
Die Rechtsbegriffe „Erbe“ und „Vermächtnis“ werden in Laientestamenten andauernd verwechselt – mit oft katastrophalen Folgen für das Vermögen!
Jeder Mensch sollte bemüht sein, teure Prozesse zu vermeiden!
Auch moderne Anwaltskanzleien propagieren die Streitvermeidung und die Streitschlichtung – Prävention und Mediation sind die heute prägenden Begriffe für eine innovative und effektive anwaltliche Tätigkeit!
Dies gilt insbesondere in den Spezialgebieten „Erbrecht und Vermögensnachfolge“ und „Vorsorgerecht“ (Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen präzise abgestimmt auf die Bedürfnisse der jeweiligen Einzelperson).
Naturgemäß ist es auch ein Tätigkeitsschwerpunkt einer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Prozessverfahren durchzuführen, da es auch in Zukunft im Hinblick auf Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsansprüche zu Meinungsverschiedenheiten kommen wird, die dann zielgerichtet auch durch Klagen vor den Landgerichten entschieden werden müssen.
Gerade aber in diesen Prozessen erkennen die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht, wie unkompliziert diese Verfahren gegebenenfalls hätten vermieden werden können – namentlich bei Prozessen, bei denen es um die Auslegung von Testamenten mit – oftmals total – „verunglückten Formulierungen“ geht.
Oftmals heißt es z. B. in einem Testament:
„Mein Haus bekommt die Gertrud und mein gesamtes Sparvermögen der Herbert.“
Jetzt stellt sich die Frage – z. B. bei der Beantragung eines Erbscheins – wer ist eigentlich Erbe (unmittelbarer Vermögensnachfolger der verstorbenen Person) geworden?
Was ist mit den anderen Gegenständen, die nicht im Testament stehen (z. B. PKW, Wohnwagen, Klavier, umfangreiche Sammlung von Werkzeugen und Geräten, etc.)?
Was ist, wenn das Hausanwesen bei Eintritt des Sterbefalls nicht mehr im Nachlass oder mit einer Grundschuld belastet ist?
Was ist, wenn das Hausanwesen zwar noch vorhanden ist, die Sparanlagen für den Herbert aber aufgebraucht sind (z. B. Finanzierung eines Pflegeheimes oder einer ausländischen Pflegekraft)?
Kurzum: Sie sehen bereits aus diesen vielen Fragen, dass ein solches Testament sowohl aus rechtlichen, als auch aus tatsächlichen Gründen, nicht funktionieren kann.
Was ist die Folge?
Es gibt Streit zwischen Gertrud und Herbert, manchmal auch initiiert durch die jeweiligen Ehegatten/Lebenspartner.
Fazit:
Bei einer Erbeinsetzung kann immer nur eine Person allein als Alleinerbe oder bei mehreren Personen dieser auf eine konkrete Quote eingesetzt werden.
In unserem Beispiel hätte z. B. die Mutter alle Kinder zu je ½ einsetzen können und dann durch eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis bestimmte Gegenstände zuweisen müssen.
Sie sehen also: Der juristische Laie verwechselt die Begriffe „Erbe“ (Rechtsnachfolger des Erblassers: „er tritt in die Fußstapfen des Erbes“) und „Vermächtnisnehmer“ („er bekommt einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag – eben „vermächtnisweise“ – zugewandt, wird aber kein unmittelbarer Erbe“). Hier hatte es die Mutter gut gemeint und wollte – wahrscheinlich – ihr Vermögen – Haus und mühsam Erspartes – gerecht verteilen. Es kam aber dann später zu einem heftigen Streit. Glücklicherweise, konnten wir als Fachanwälte für Erbrecht bei der Vertretung einer der Geschwister mit dem anderen Geschwister eine gütliche Regelung treffen. Dies funktioniert aber nicht immer – oft enden solche Streitigkeiten vor dem Landgericht – und auch dort tun sich die Richter schwer, verunglückte Testamente rechtssicher auszulegen!
Sie kennen sicher das geflügelte Wort „Wo zwei Juristen sind, kann es drei Meinungen geben!“
Trotzdem ist es eigentlich ganz einfach:
Bei der Abfassung von Testamenten – seien es Einzeltestamente, Ehegattentestamente oder auch Testamente für besondere Lebenslagen (behinderte Person, verschuldete Person) – sollte unbedingt die Fachanwältin/der Fachanwalt für Erbrecht konsultiert werden!
Die Kosten für ein rechtsicheres und individuelles Testament stellen oft nur einen geringen Bruchteil der Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten dar, die bei einem Rechtstreit aufzubringen sind – dies kann leicht in die Tausende gehen!
Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Monika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herrmann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@fries-herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de. RA Klaus Herrmann