Finanzielle Hochwasserhilfe
Die Landesregierung hat zusammen mit den Landkreisen und den Städten und Gemeinden im Saarland sehr schnell finanzielle Hilfen für Betroffene des Hochwassers auf den Weg gebracht.
Ein zentraler Punkt dieser Maßnahmen ist eine Soforthilfe für betroffene Haushalte. Antragsberechtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können. Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt. Formular im Internet und im Rathaus erhältlichZu den Hochwasserhilfen hat die Landesregierung ein umfassendes FAQ unter www.saarland.de/hochwasser erstellt. Dort steht auch das notwendige Formular zur Verfügung. Auch die Kreisstadt Neunkirchen bündelt unter www.neunkirchen.de/hochwasser die Informationen zum Hochwasser. Auch dort steht das Formular zum Download bereit. Zudem liegen im Rathaus die Formulare in Papierform aus. Formulare bei Ortsvorsteher
Ein zentraler Punkt dieser Maßnahmen ist eine Soforthilfe für betroffene Haushalte. Antragsberechtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können. Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt. Formular im Internet und im Rathaus erhältlichZu den Hochwasserhilfen hat die Landesregierung ein umfassendes FAQ unter www.saarland.de/hochwasser erstellt. Dort steht auch das notwendige Formular zur Verfügung. Auch die Kreisstadt Neunkirchen bündelt unter www.neunkirchen.de/hochwasser die Informationen zum Hochwasser. Auch dort steht das Formular zum Download bereit. Zudem liegen im Rathaus die Formulare in Papierform aus. Formulare bei Ortsvorsteher