Der Rechtsexperte informiert (RA Klaus Herrmann)
Vielfach beruhen erbrechtliche Streitigkeiten – sowohl außergerichtlich, aber auch immer häufiger vor Gericht – auf fehlerhaften, unvollständigen und nicht mehr aktuellen Testamenten.
Auch gravierende Formfehler, die zur vollständigen Nichtigkeit (auch inhaltlich gut formulierter!) Testamente führen, sind häufig festzustellen. Unklare Formulierungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht tun ein Übriges dazu, völlig unnötige Prozesse entstehen zu lassen.Und diese Prozesse finden regelmäßig im engsten oder auch weiteren Familienkreis statt – und hinterlassen Streitigkeiten und Narben über Generationen hinweg.Von den physischen, psychischen und finanziellen Belastungen, die solche Streitigkeiten in der Familie nach sich ziehen, gar nicht zu reden. Vielfach führen fehlerhafte oder unvollständige Testamente auch zum Verlust des mühsam ersparten Vermögens einer ganzen Familie – wenn das Familienvermögen durch fehlerhafte oder unglücklich formulierte Testamente in „falsche Hände
Auch gravierende Formfehler, die zur vollständigen Nichtigkeit (auch inhaltlich gut formulierter!) Testamente führen, sind häufig festzustellen. Unklare Formulierungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht tun ein Übriges dazu, völlig unnötige Prozesse entstehen zu lassen.Und diese Prozesse finden regelmäßig im engsten oder auch weiteren Familienkreis statt – und hinterlassen Streitigkeiten und Narben über Generationen hinweg.Von den physischen, psychischen und finanziellen Belastungen, die solche Streitigkeiten in der Familie nach sich ziehen, gar nicht zu reden. Vielfach führen fehlerhafte oder unvollständige Testamente auch zum Verlust des mühsam ersparten Vermögens einer ganzen Familie – wenn das Familienvermögen durch fehlerhafte oder unglücklich formulierte Testamente in „falsche Hände