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Maßnahmen der Landesregierung

Soziale Wohnraumförderung im Saarland nimmt Fahrt auf

Die Fördervolumina in den vergangenen drei Jahren lagen bei rund 50 Millionen Euro. 506 Wohneinheiten wurden bewilligt. In den Jahren 2017 bis 2022 waren es lediglich knapp 37 Millionen Euro und 434 bewilligte Wohneinheiten.

Diese positive Entwicklung ist vor allen Dingen auf das Maßnahmenpaket der Landesregierung zurückzuführen, das sie seit dem Jahr 2023 zur attraktiveren Gestaltung des Förderangebots für Investoren auf den Weg gebracht hat. Dabei hat sie sowohl die Förderkonditionen und –höhen sowie die förderrechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Regelungen der Landesbauordnung angepasst und auf diese Weise das Bauen einfacher, nachhaltiger und kostengünstiger gemacht. 

Insgesamt 1.460 Wohneinheiten dank neuem sozialem Wohnraumförderprogramm in Aussicht

Die jüngste von der Landesregierung ergriffene Maßnahme ist das Anfang des Jahres veröffentlichte Wohnraumförderungsprogramm. Aktuell befinden sich bereits 42 Projekte in der Vorbereitung, für die voraussichtlich eine Unterstützung durch Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 167 Millionen Euro erfolgt. Damit könnten 1.460 Wohneinheiten entstehen. Weitere 391 Einheiten sind bereits im Bau und sollen bis zum Ende der Legislaturperiode fertiggestellt sein. „Die soziale Wohnraumförderprogramm im Saarland nimmt Fahrt auf! Wir setzen nun alles daran, diese positive Entwicklung weiter voranzutreiben und Wohnen im Saarland bezahlbarer zu machen. In diesem Zusammenhang profitieren wir auch von den bereits jetzt sehr hohen und künftig voraussichtlich weiter steigenden Mittelbereitstellungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau.“, so Bauminister Reinhold Jost. Doris Woll, Vorstandsvorsitzende der SIKB: „Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf – es ist Heimat und Lebensqualität. Das wissen insbesondere diejenigen, die sich das nicht im Handumdrehen leisten können. Wir als Förderbank unterstützen deshalb gerne Familien, Investoren und Bauherren dabei, bezahlbaren, barrierefreien und energieeffizienten Wohnraum zu schaffen. Unser Ziel ist es, dass das Saarland lebenswert bleibt – für heutige und für kommende Generationen. Denn das hören wir immer wieder aus anderen Bundesländern: Bei Euch im Saarland kann man sich sein Dach über dem Kopf noch leisten. Wir tragen unseren Teil dazu bei.“ Christian Ullrich,  Hauptgeschäftsführer des AGV Bau: „Die neue soziale Wohnraumförderung ist ein positiver Lichtblick für die saarländische Bauwirtschaft. Der Wohnungsbau ist nach wie vor das Sorgenkind der Baubranche; die Zahl der Baugenehmigungen im Saarland hat sich seit 2021 um annährend 70 Prozent reduziert. Wir hoffen daher auf neue Rahmenbedingungen und Förderprogramme, um den Wohnungsbau aus der Krise zu führen. Die soziale Wohnraumförderung ist dabei ein wichtiger Baustein.“

Kontinuierliche Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen wesentlich für erfolgreiche soziale Wohnraumförderung

In einem ersten Schritt überarbeitete die Landesregierung 2023 die bis dato geltenden Förderangebote und beseitigte Schwierigkeiten bei der Förderfähigkeit von Vorhaben. Dazu erweiterte sie die Zielgebiete der Förderprogramme auf das ganze Saarland, hob Fördersätze sowie Tilgungszuschüsse an und erleichterte die Vergabe. Im Juli 2024 folgte dann die Verabschiedung des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes. Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehörte unter anderem die Ersetzung überholter bzw. nicht benötigter Regelungen durch zeitgemäße Vorschriften, die Möglichkeit der Förderung von Wohngemeinschaften, besonderen Wohnformen und Einpersonenhaushalten, die deutliche Erhöhung von Einkommensgrenzen sowie die Verbesserung der Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb der Landesbehörden wie etwa der saarländischen Förderbank. Mit dem neuen Wohnungsbauförderprogramm wurde nun der Fokus auf die Umbau- bzw. Modernisierungsförderung bei Bestandsbauten, die Einführung eines (neuen) Bonussystems und die Aufstellung neuer Fördertatbestände gelegt. Ein weiterer Baustein zur Stärkung der sozialen Wohnraumförderung war die Novellierung der Landesbauordnung. Sie zielte darauf ab, Verfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen, nachhaltige und innovative Ansätze zu unterstützen, größere Flexibilität zu ermöglichen und die saarländische Planungs- und Bauwirtschaft sowie das Handwerk zu fördern.

 

Soziale Wohnraumförderung im Saarland als Gemeinschaftsleistung
Bauminister Reinhold Jost: „Bei allen Schritten, die wir zur Optimierung der sozialen Wohnraumförderung gegangen sind, war uns eines äußerst wichtig: die enge und vertrauensvolle Abstimmung mit Verbänden, Organisationen und Kommunen im Saarland. Diese mustergültige Zusammenarbeit hat maßgeblich zum Erfolg unserer gemeinsamen Bemühungen beigetragen. Dafür haben die genannten Akteure größten Dank verdient!“  © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Schenk, Silvia
19. Sep 2025