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Verbot

Grünschnitt-Verbrennung im Saarland

Im Saarland ist das Verbrennen von Grünschnitt grundsätzlich verboten. Dieses Verbot dient nicht nur dem Umwelt- und Gesundheitsschutz, sondern gewinnt in Zeiten zunehmender Hitze und Trockenheit zusätzliche Bedeutung als präventive Maßnahme vor Vegetations- und Waldbränden.

Gerade in Hitzesommern wie dem aktuellen mit langanhaltender Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr stellt das offene Feuer eine erhebliche Gefahr für Mensch, Natur und Infrastruktur dar. Schon kleine Glutnester können sich durch Wind schnell ausbreiten und unkontrollierbare Brände auslösen.

Die Kreisstadt Neunkirchen weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wer dennoch Grünschnitt im Freien verbrennt, muss mit einer Anzeige und empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Die Kompostierung oder die Abgabe bei dem örtlichen Grünschnittannahmeplatz in der Unteren Bliesstraße stehen allen Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt Neunkirchen mit entsprechender Anlieferberechtigung zur Verfügung. Die Anlieferberechtigung aus 2024 ist auch für 2025 gültig. © Stadt NK

Schenk, Silvia
15. Jul 2025