Alte Führerscheine müssen getauscht werden
Alte Papiere in grau und rosa haben ausgedient
Die Kreisstadt Neunkirchen weist auf die Umtauschpflicht alter Führerscheine hin. Die alten Papiere in grauer oder rosa Farbe müssen gegen eine Version in Scheckkartenformat getauscht werden.
Der Stufenplan der Bundesregierung sieht vor, dass die Führerscheininhaber, die in den Jahrgängen 1959 bis 1964 geboren wurden, ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2023 umgetauscht haben müssen. Um einen Rückstau bei der Bearbeitung zu verhindern, wird bereits jetzt eine Terminvereinbarung unter http://www.neunkirchen.de oder telefonisch unter 06821 – 202-204 empfohlen. Damit wird der Prozess des Umtausches hinreichend über die Monate verteilt und man kann beitragen, unnötige Wartezeiten im nächsten Winter zu vermeiden. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein. Die Gebühr für den Tausch beträgt 24 Euro und weitere 5,10 Euro für den Direktversand, wenn man sich den fertigen Führerschein zusenden lassen möchte.
Informationen über die Kreisstadt Neunkirchen erhalten Sie unter neunkirchen.de.