Image
Image
Display Image
array(1) { [0]=> array(3) { ["image"]=> object(Cms\Media)#53 (2) { ["cache":protected]=> array(0) { } ["id":protected]=> int(119535) } ["title"]=> string(96) "Solche illegalen Müllablagerungen wie hier im März in Erbach werden künftig stärker geahndet" ["copyright"]=> string(15) "Claudia Ohliger" } }

Stadt Homburg erhöht die Bußgelder

Ordnungswidrigkeiten für Umweltdelikte werden teurer

Illegale Müllablagerungen, Verunreinigungen, Hundekot auf Straßen und Wegen sowie in Grünanlagen: Es gibt eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten, mit denen sich die Ortspolizeibehörde sowie der städtische Baubetriebshof täglich herumschlagen müssen. Der Stadtrat Homburg hat Ende des vergangenen Jahres daher einen neuen Bußgeldkatalog verabschiedet, um den Umweltsündern im Stadtgebiet Herr zu werden.

Die Ortspolizeibehörde der Stadt hat den Katalog überarbeitet und den Bußgeldrahmen für Umweltdelikte deutlich erhöht. Die Bußgeldbeträge im Bußgeldkatalog „Umwelt“ steigen um 25 bis 250 Euro. Manche Beträge für illegale Müllablagerungen haben sich sogar verdoppelt. Außerdem ist ein neues Delikt in den Katalog aufgenommen worden: Fortan verbietet die „Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen sowie in den Anlagen der Kreisstadt Homburg“ auch das Füttern von Wasservögeln an Ufern und Gewässern. Nicht ohne Grund, denn durch die Fütterung entstehen gesundheitliche Risiken für die Vögel, zudem wird die Wasserqualität beeinträchtigt. Wenn der Frühling kommt, stellt sich die Ortspolizei auch wieder auf vermehrte Beschwerden über Hundekot in Grünanlagen und auf Spielplätzen sowie auf Wegen und Straßen ein. Gemäß der städtischen Polizeiverordnung und des § 63 des Saarländischen Polizeigesetzes ist es den Haltern und Führern von Hunden untersagt, Hunde auf öffentlichen Straßen oder in Anlagen abkoten zu lassen, ohne den Hundekot anschließend umgehend zu beseitigen. Streng genommen wird durch das Unterlassen eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Ortspolizeibehörde der Stadt würde es bedauern, wenn sie repressiv eingreifen müsste. Auch die Anleinpflicht muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden. Mit der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Homburg ist festgelegt, dass in Homburg Hunde mit einem Körpergewicht von mehr als 20 kg oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm stets an der Leine zu führen sind. Der Freizeit- und Erholungswert wird auch beim „besten Freund des Menschen“ geschätzt. Dennoch: Wer einen Hund hält, übernimmt eine besondere Verantwortung – für seinen Hund und für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger. Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sind auf beiden Seiten gefragt, damit ein besseres Miteinander funktioniert. Die Stadtverwaltung bittet daher Hundehalter, die Ängste einiger Mitmenschen ernst zu nehmen. Positiv - wenn man es überhaupt so sagen kann – ist in den vergangenen Monaten die Aufklärungsquote bei illegalen Müllablagerungen zu erwähnen. Auch durch Hinweise aus Unternehmen und der Bevölkerung konnten mehrere Umweltsünder ausfindig gemacht und ihnen Bußgelder auferlegt werden. „Dies ist ein großes Thema, das für die Kolleginnen und Kollegen von Ordnungsdienst und Baubetriebshof jedes Mal aufwändige Mehrarbeit bedeutet „, erklärt Thomas Simon als Leiter Bürgerservice. Auch deshalb werde diesen Ordnungswidrigkeiten weiterhin mit Nachdruck nachgegangen.

Der neue Bußgeldkatalog ist im Internet auf www.homburg.de über die Suchfunktion (Bußgeldkatalog) bzw. unter Rathaus/ Stadtverwaltung/ Ortsrecht/ Sicherheit und Ordnung zu finden. © Stadt HOM

Schenk, Silvia
25. Apr 2024