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Barrierefreiheit als Kernaufgabe

Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes

Sozialminister Magnus Jung hat heute in der Landespressekonferenz die Novelle zum Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) vorgestellt. Der saarländische Ministerrat hat dem Entwurf in der vergangenen Woche zugestimmt. Mit dem neuen Gesetz soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland weiter verbessert werden. 

Sozialminister Magnus Jung betont: „Mit der Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes setzen wir ein deutliches Zeichen: Barrierefreiheit und Teilhabe sind keine Zusatzaufgaben, sondern Kernaufgaben einer modernen, bürgernahen Verwaltung. Wir schaffen klare Regeln, wir stärken Rechte, und wir sorgen dafür, dass die öffentliche Hand ihrem eigenen Anspruch an Verständlichkeit, Transparenz und Verlässlichkeit gerecht wird.  Die Reform ist Ergebnis intensiver Auswertung und Zusammenarbeit – und Ausdruck unseres Willens als Landesregierung, Gleichstellung und Teilhabe im Saarland nachhaltig zu verbessern.“

Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt eine grundlegende Überarbeitung und Fortentwicklung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes dar. Nachfolgende Änderungen im Gesetzesentwurf wurden vorgenommen:

1.   Barrierefreie Kommunikation

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen bei jedem Kontakt mit der öffentlichen Hand Anspruch auf erforderliche Kommunikationshilfen, zugängliche Dokumente und Erläuterungen erhalten.

2.   Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle soll in ihrer Unabhängigkeit gestärkt und damit aus der Verwaltung gelöst werden, um unparteiische und ausgewogene verfahren zu gewährleisten

3.   Landesbeauftragter

Die Beteiligungsrechte des bzw. der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen klarer gefasst und praxisfreundlicher ausgestaltet werden. Außerdem soll die Beteiligung nur noch im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren erfolgen, um eine Überlastung sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Damit wird ein Bürokratieabbau erreicht, klare Rollen geschaffen und wirksame Mitwirkung gesichert.

4.   Landesbeirat

Die Zusammensetzung des Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll in der Verantwortung des Beirates selbst liegen, um seine Selbstbestimmung-, und -verantwortung zu stärken. Außerdem wird der Beirat mit themenorientierten Ausschüssen ergänzt, um Entscheidungen fachlich vorzubereiten und zu vertiefen. Das stellt die Arbeitsfähigkeit langfristig sicher.

5.   Kommunale Beauftragte

Für die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll eine Vorgabe zum Aufwendungsersatz geschaffen werden, um private Finanzierungen zu vermeiden. Darüber hinaus soll die Wahl dieser kommunalen Beauftragten vereinheitlicht werden.

6.   Landesfachstelle Barrierefreiheit

Die Landesfachstelle Barrierefreiheit soll als zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit gesetzlich verankert werden. Sie bietet Beratung, Unterstützung und Orientierung, damit Vorgaben eigenverantwortlich und korrekt umgesetzt werden können. Damit wird die Verwaltung auch finanziell entlastet und externe Beratungsleistungen eingespart.

7.   Berichtswesen

Die Berichtspflichten sollen wo immer möglich reduziert werden. 

Gleichzeitig werden bewährte Instrumente für mehr Effizienz gebündelt. Die Landesregierung versteht eine systematische Evaluation als Daueraufgabe einer modernen Verwaltung – auch ohne gesetzliche Pflicht.

Der Entwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit Betroffenenverbänden, Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und allen Ressorts sowie den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet. So konnten unterschiedlichste Erfahrungen und Vorschläge berücksichtigt werden.

Jung abschließend: „Diese Novelle ist ein bedeutender Fortschritt. Mit klareren Verfahren, stärkeren Rechten und verlässlichen Strukturen stärken wir Teilhabe und Inklusion. Gleichzeitig zeigen wir als Landesregierung, dass wir uns an unseren Worten messen lassen – ein wichtiges Zeichen in gesellschaftspolitisch schwierigen Zeiten.“

Mit Beschluss des Ministerrates wurde am 21. Januar die externe Anhörung zum Gesetz gestartet. Ziel ist es, dass der finale Gesetzesentwurf im Frühjahr 2026 dem Landtag vorgelegt werden kann. © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Schenk, Silvia
27. Jan 2026