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Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Wohnraumumbau verlängert

Belange von älteren Menschen, Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung und Menschen mit Pflegegrad

Die Landesregierung hat das Förderprogramm zur Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Belange von älteren Menschen, Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung und Menschen mit Pflegegrad bis Ende 2025 verlängert.

 

Bereits in den vergangenen Jahren zeigte sich eine große Nachfrage: Seit Beginn des Programms im April 2017 wurden über 4.100 Anträge gestellt, von denen rund 2.400 bewilligt wurden. Das Fördervolumen umfasste insgesamt bislang 12,7 Mio. Euro, von denen bereits mehr als 11,8 Mio. ausgezahlt werden konnten. Das Förderbudget wurde zum Januar 2025 nochmals mit weiteren 1,5 Mio Euro verstärkt. 

„Durch das Förderprogramm konnten in den vergangenen Jahren viele Menschen ihr Eigenheim alters- und behindertengerecht umbauen. Dadurch können sie länger in ihrer gewohnten Umgebung bzw. in ihrem sozialen Umfeld leben und müssen erst später oder gar nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen. Das ist eine echte Stärkung des selbstbestimmten Wohnens,“ so Sozialminister Magnus Jung.

Bauminister Reinhold Jost: „Mit der Verlängerung des Förderprogramms setzen wir ein starkes Signal für mehr Inklusion und soziale Gerechtigkeit im Wohnungsbau. Es ist unser Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern – unabhängig von Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Barrierefreier Wohnraum ist keine Luxusfrage, sondern ein elementarer Bestandteil sozialer Teilhabe und Lebensqualität.“ 

Das Land gewährt innerhalb des Förderprogramms einen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung von Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren im vorhandenen Wohnraum. Der größte Teil der Baumaßnahmen umfasst Badumbauten gefolgt von Treppenliften. Die Fördersätze werden nach Zielgruppen und Ausstattungsgrad der Wohnung differenziert: Menschen mit einem Merkzeichen G oder aG oder einem Pflegegrad können für die Herrichtung als barrierefreie Wohnung einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent, höchstens jedoch 11.250 Euro und bei Einzelmaßnahmen von bis zu 75 Prozent, höchstens bis zu 7.500 Euro erhalten. Bei Menschen über 60 Jahren beträgt der Zuschuss bei barrierefreier Herrichtung der Wohnung bis zu 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro, und bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bis zu 50 Prozent, höchstens 5.000 Euro. 

Die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung müssen eingehalten werden. Die Netto-Einkommensgrenze nach dem Saarländischen Wohnraumfördergesetz beträgt 48.000 Euro für 2-Personen-Haushalte und 32.000 Euro für 1-Personen-Haushalte. Gefördert werden Maßnahmen in im Eigentum befindlichen Ein- oder Zweifamilienhäusern und in Eigentumswohnungen. Mietwohnungen werden nicht von diesem Förderprogramm umfasst. Bei einem Pflegegrad muss auch ein Antrag auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

 

Die gemeinsame Förderrichtlinie, Anträge und weitere Hinweise zur Antragsstellung finden Interessierte unter: www.saarland.de/barrierefreies-wohnen © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Schenk, Silvia
22. Feb 2025